Vermieterbescheinigung wird Pflicht
Vermieterbescheinigung wird Pflicht
Mit dem 1. November 2015 tritt ein neues, bundeseinheitliches Meldegesetz in Kraft. Es bringt eine alte Pflicht für Vermieter wieder: Sie müssen ihren Mietern nun eine Bescheinigung über den Einzug ausstellen.
Das Bundesmeldegesetz schreibt vor, dass Wohnungsgeber ihren Mietern das schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift oder elektronisch an die zuständige Einwohnermeldestelle bestätigen. Als Frist gilt: innerhalb von zwei Wochen.
Betroffen sind sowohl Haupt- und Nebenwohnsitze als auch Untervermietungen. Vermietern, die dieser Pflicht nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Gefordert sind folgende Angaben:
Name und Anschrift des Vermieters
Art des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug oder Auszug) mit Datum
Anschrift der neu gemieteten Wohnung bzw. bei Auszug die der alten Wohnung
Namen aller meldepflichtigen Personen
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Quelle: Verband Wohneigentum