Steuertipp: "Mitgliedsbeitrag"

Steuertipp: "Mitgliedsbeitrag"

Mitgliedsbeiträge an den Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. sind steuerrelevant. Da der Verband vom Finanzamt als gemeinnützig anerkennt ist, kann der Mitgliedsbeitrag in der Steuererklärung als Sonderausgabe unter "Spenden und Beiträge" angegeben werden. Wird das Objekt vermietet, kann der Beitrag als "Versicherungsleistung" bei Vermietung geltend gemacht werden.

Quelle: Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V.