Fahrgastrechte bei der "Deutschen Bahn" Deine Ansprüche bei Zugärger!

Fahrgastrechte bei der
Symbolbild.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

29.07.2025

Auch unsere Mitgliedsfamilien sind vielfach mit der Bahn auf Reisen.

Doch was können Sie tun, wenn der Zug verspätet ist oder ganz ausfällt?

Hier spielen Fahrgastrechte eine entscheidende Rolle.

Die "Deutschen Bahn" (DB) will damit sicherzustellen, dass Reisende im Falle von Verspätungen, Zugausfällen oder anderen Unannehmlichkeiten angemessen entschädigt und unterstützt werden.


Diese Rechte sind in der EU-Verordnung 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr festgelegt und bieten den Passagieren klare Richtlinien für Entschädigungen und Hilfestellungen.

Informationen zu den genauen Regelungen und Formularen sind auf der offiziellen Website der "Deutschen Bahn" (DB) verfügbar.

Was Sie vor Ort und im Nachhinein tun können und wie die Rechtslage aussieht, wenn Schwierigkeiten auftreten, weiß die "Verbraucherzentrale".

Sie hat zahlreiche Tipps und Infos zum Fahrgastrecht bei der "Deutschen Bahn" (DB) für Sie zusammengestellt.

Hier zur "Verbraucherzentrale Bundesverband"...

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