Viele würden gerne mit solchen "Elektrokleinstfahrzeugen" durch die Stadt fahren, zur Arbeit, zum Einkauf, ohne sich in Bus oder Bahn zu drängen oder einen Parkplatz zu suchen !
"Elektrokleinstfahrzeuge" sind im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen, dies könnte sich noch in 2018 ändern.
Ein "Verordnungsentwurf" zur Regelung für "Elektrokleinstfahrzeuge" liegt der Regierung vor !
Um keine "Ornungswidrigkeit" zu begehen, sollten sie "Elektrokleinstfahrzeuge"
bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung, nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzen !
Quelle: Deutscher Bundestag auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Oliver Krischer, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 19/2620