Masern - Ab 01. März besteht Impfplicht

12.02.2020

Masernschutzgesetz
Masernschutzgesetz   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Ab dem 01. März 2020 wird sie wieder zur Pflicht: Die Schutzimpfung gegen Masern.

Damit sollen Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor einer Masern - Infektion geschützt werden.

Betroffen hiervon sollen alle Kinder sowie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind) sein.

Ein Nachweis zur durchgeführten Impfung kann durch Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft erbracht werden.

Impfmuffel die sich gegen das neue Masernschutzgesetz sträuben müssen mit einer Geldbuße von 2500 € rechnen.

Alle Info's zum Thema stellt "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" unter: www.impfen-info.de zur Verfügung.

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