HAUS- UND GRUNDBESITZER HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

20.03.2020

In der Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. nimmt jedes Mitglied an der Gruppenversicherung zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung teil.
In der Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. nimmt jedes Mitglied an der Gruppenversicherung zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung teil.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Meine Immobilie, mein Lebens- und Schutzraum für die Familie. Jedoch müssen Eigentümer, Pächter oder Mieter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen dafür sorgen, dass niemand beim Betreten oder durch Einrichtungen des Grundstücks zu Schaden kommt.

Eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer umfasst folgende Komponenten:

1. Schadensersatzansprüche prüfen
2. Schadensregulierung
3. Rechtsschutz in puncto Schadenersatzansprüche

Das Haftungsrisiko von Eigentümer und Besitzer ist abhängig von der Nutzung der Immobilie. Eine private Nutzung hat ein anderes Risiko wie eine berufliche Nutzung. Die privaten Haftungsrisiken sind oft durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Folgende Versicherungsarten decken Haftpflichtrisiken ab:

  • Privat-Haftpflichtversicherung

  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

  • Bauherren-Haftpflichtversicherung

  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

  • Umwelt-Haftpflichtversicherung

  • Umwelt-Schadenversicherung

Ein- oder Mehrfamilienhauses: Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Für Eigentümer oder Besitzer (Mieter, Pächter, Nießbraucher) eines Ein- oder Mehrfamilienhauses ist es sehr ratsam, eine von der Privathaftpflichtversicherung unabhängige Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn er hat ein besonderes Haftungsrisiko (BGB § 836). Laut Gesetz sind dies Schäden, die durch von Gebäudeteilen oder durch Gegenstände an Personen oder Sachen unbeteiligter Dritter entstehen. Die können auch Einrichtungen oder Gegenstände sein, die sich auf dem Grundstück befinden und die nicht hinreichend gesichert wurde. Etwa weil eine Schubkarre oder Schaufel, die in den Weg ragt oder Glätte auf dem Weg vor dem Haus. Auch eine nicht abgesicherte Baustelle etc. sind relevant.

Die Haftung ist nicht auf den Eigentümer beschränkt, sondern umfasst auch den Eigenbesitz (§872). Eigenbesitzer ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat und sie so ausführt, als gehöre sie ihm. Etwa der Nießbraucher, auch ein Mieter oder gar ein Dieb. Beispielsweise: Ablösung eines Dachziegels, einer Markise, eines Astes und Personen oder auch nur Gegenstände eines Dritten werden beschädigt.

Schadensersatzansprüche von Eigentümern, Mietern oder Nießbrauchern

In der Mitgliedschaft im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. nimmt jedes Mitglied an der Gruppenversicherung zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung teil. Sie deckt Schadensersatzansprüche von Eigentümern, Mietern, Pächtern oder Nießbrauchern eines im Inland gelegenen "Familienheims" bis 5 Wohnungen ab. Unter den Schutz kommt das Mitglied; Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten / Lebensgefährten des Mitglieds und unverheirateter Kinder, die in der häuslichen Gemeinschaft leben. Weiterhin sind folgende Risiken ausdrücklich mit abgedeckt:

Bauherren-Risiko (aus Neu-, Aus-, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und Grabarbeiten bis zu einer Bausumme von 750.000 €; übersteigt die Bausumme diesen Betrag, ist das Objekt hierüber nicht versichert).

Gewässerschäden (Schäden aus der Lagerung und Verwendung von umweltgefährlichen Stoffen in Kleingebinden bis max. 2000 l / Kg

Heizöltank bis 12.000 l

Der Versicherungsschutz beläuft sich grundsätzlich auf 10 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Haus und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung oder rufen Sie uns an: Tel.: 0721 / 98 16 2-0.

Quelle: Verband Wohneigentum Landesverband Baden - Württemberg e.V.

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