Wenn das eigene Haus abbrennt
16.04.2020
Es ist schlimm genug, wenn das eigene Haus abbrennt. Noch schlimmer aber, wenn der Brand auch beim Nachbarn Schäden verursacht, weil der Abstand zu gering war.
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Akz: 24 U 146/18, 17.10.2019) gilt: Bei der Bebauung eines Grundstücks sind landesrechtliche Abstandsvorschriften zu beachten. Bei Missachtung der Vorschriften kann der Nachbar im Schadensfall Ansprüche geltend machen; selbst dann, wenn die Brandursache ungeklärt ist.
Quelle: Verband Wohneigentum Landesverband Nordrhein - Westfahlen e.V.