Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum, weist auf die Fehlkonstruktion hin: "Es werden Rechte der Eigentümer beschnitten und die Verwalterrechte im Sinne des anvisierten Systemwechsels ausgeweitet. Damit geraten die Machtverhältnisse in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in eine deutliche Schieflage - zugunsten der Bauträger, der Verwalter, der Auftragnehmer und Dienstleister von WEGs." Der Rechtsschutz für Auftragnehmer von WEGs werde höher bewertet als der Rechtsschutz für die Wohnungseigentümer.
Zum Bericht der "Süddeutschen Zeitung"...
Quelle: Verband Wohneigentum e.V.