Gartenkino: Rosen im Sommer richtig schneiden

Die verblühten Blüten der öfterblühenden Rosen werden im Sommer bis zum ersten, gut entwickelten Laubblatt entfernt.
Die verblühten Blüten der öfterblühenden Rosen werden im Sommer bis zum ersten, gut entwickelten Laubblatt entfernt.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Sobald die ersten Blütenbüschel der Gartenrosen verblüht sind, machen viele Rosensorten erst einmal eine kleine Pause.
Bei manchen Rosen wird sogar schon mit der Bildung von Hagebutten begonnen.

Die verblühten Blüten der öfterblühenden Rosen werden im Sommer bis zum ersten, gut entwickelten Laubblatt entfernt.

Verblühte Blüten entfernen

Durch das rechtzeitige Entfernen des ersten Blütenflors werden die Pflanzen zu zügigerem Wachstum angeregt und der Ansatz von Hagebutten verhindert.

Vorgehensweise beim Sommerschnitt

Die Blüten werden unmittelbar, bereits beim Verblühen, bis zum ersten, gut entwickelten Laubblatt herausgeschnitten.
Zeigt eine Pflanze bereits während des Verblühens weiter unten am Trieb ein austreibendes Auge, so wird der Blütenstand bis zu diesem Blatt entfernt.

Bei Rosen, die in Büscheln blühen (Polyantha-, Floribunda-Rosen u.ä.), sollte nicht auf das Verblühen des letzten Einzelblütchens gewartet werden.

Das Entfernen verblühter Bereiche sollte im Laufe des Sommers regelmäßig wiederholt werden.

Zum Ende des Sommers sollten die Rückschnittmaßnahmen eingestellt werden. Dann können sich noch Hagebutten bilden, die ein wichtiges Winterfutter für unsere Vögel sind. Die Rosentriebe können ausreifen und sich auf den kommenden Winter einstellen.

Hinweis: Diese sommerliche Schnittmaßnahme kann auch zur Höhenregulierung der Pflanzen genutzt werden. Dabei sollte der Eingriff bei schwachwüchsigen Sorten geringer ausfallen, als bei starkwüchsigen.

Der Blütenschnitt an öfter blühenden Rosen ist eine wichtige Pflegemaßnahme im Sommer. Dadurch werden neue Blüten gefördert. Gartenberater Philippe Dahlmann zeigt Ihnen, in diesem Video, Schritt für Schritt worauf dabei zu achten ist.


Quelle:Verband Wohneigentum Landesverband Nordrhein - Westfahlen e.V.

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