PRESSEMITTEILUNG: Verband Wohneigentum zur WEG-Reform: Chancen und Risiken für Eigentümer

17.09.2020

Das Gesetz muss Gewissheit für alle Beteiligten bringen.
Das Gesetz muss Gewissheit für alle Beteiligten bringen.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Verband Wohneigentum zur WEG-Reform: Chancen und Risiken für Eigentümer


Bonn/Berlin, 17.09.2020. Der Verband Wohneigentum (VWE) begrüßt die Nachbesserungen bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Anders als ursprünglich zu befürchten, werden Wohnungseigentümer nun doch nicht dem Diktat einer Haus -
verwaltung unterworfen. Aber: Vor der heutigen am 17. September anstehenden abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs im Bundestag mahnt der Verband insbesondere an, unbestimmte Rechtsbegriffe möglichst klarzustellen. "Das Gesetz muss Gewissheit für alle Beteiligten bringen. Es darf nicht den Grundstein für Unfrieden in den Gemeinschaften legen", fordert Verbandspräsident Manfred Jost.

Der VWE, der bundesweit rund 330.000 Mitglieder vertritt, und weitere Verbraucherverbände hatten bei den Beratungen des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause wegen der angedachten starken Verwalterposition eindringlich vor einem Systemwechsel zu Lasten der Eigentümer gewarnt. "Mit den Änderungen im Reformentwurf trägt die Koalition unserer Kritik und den Sorgen vieler Eigentümer Rechnung, weil die Befugnisse des Verwalters noch eingeschränkt worden sind", äußert Jost sich zufrieden.

So kann der Verwalter nicht in dem Umfang Entscheidungen ohne Eigentümerbeschluss treffen, wie ursprünglich vorgesehen. Ohne Beschluss soll er nur noch Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung veranlassen können, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen der WEG führen. Bauliche Veränderungen und Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum sollen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können, wobei dann nur die Eigentümer die Kosten tragen, die für die Maßnahme gestimmt haben. Findet sich eine Zweidrittelmehrheit, die zudem mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentiert, sollen alle Eigentümer zahlen.

Manfred Jost
Manfred Jost: Wenn teure bauliche Änderungen anstehen, müssen darüber selbstverständlich die Eigentümer selbst entscheiden können.   © Verband Wohneigentum e.V.
Jost betont: "Wenn teure bauliche Änderungen anstehen, müssen darüber selbstverständlich die Eigentümer selbst entscheiden können, andernfalls würden Wohnungseigentümer zu Eigentümern zweiter Klasse degradiert. Und nur so kann sich der Einzelne vor finanzieller Überforderung schützen." Der VWE könne sich allerdings einen noch weitergehenden Minderheitenschutz für Eigentümer bei der Entscheidung zu baulichen Veränderungen vorstellen. Eine gewisse Skepsis bestehe nach wie vor auch bei der starken Stellung des Verwalters in der Vertretung der WEG nach außen.

Als positiv bewertet Jost die Aufwertung des Verwaltungsbeirats zu einem echten Kontrollorgan und ein mögliches Klagerecht für den Beirat gegen den Verwalter, ebenso den verpflichtenden zertifizierten Sachkundenachweis.

Fazit des VWE: Das Gesetz bringt Wohnungseigentümern Spielraum und kann dazu beitragen, bestehenden Sanierungstau aufzulösen und Wohnungseigentum fit für die Zukunft zu machen. Gerade die Neuregelungen für bauliche Veränderungen bieten aber auch weiterhin Konfliktpotenzial in den Eigentümergemeinschaften.

PRESSEMITTEILUNG des Verband Wohneigentum e.V.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.