Förderung für private Ladestationen

29.10.2020

Förderung für private Ladestationen
Für die Ladestation darf ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden.   © Verband Wohneigentum Heinsheim am Neckar

Der Bund fördert Kauf und Einbau privater Ladestationen für E-Autos mit 900 Euro pro Ladepunkt.

Ab dem 24. November 2020 können die Anträge bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden.

Die Nachfrage nach E-Autos steigt, doch es gibt noch nicht genügend Ladestationen. Abhilfe schaffen soll ein Förderprogramm des Bundes, das Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer jetzt bei der Eröffnung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur vorgestellt hat. Insgesamt stehen laut Ankündigung für das Programm zunächst 200 Millionen Euro bereit.

Den Zuschuss können Eigenheimbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter oder Vermieter beantragen, und zwar für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen oder in Garagen von Wohngebäuden. Pro Ladepunkt (Gerät, mit dem ein Auto aufgeladen werden kann, aber nicht mehrere gleichzeitig) gibt es 900 Euro, hat eine Ladestation mehrere Ladepunkte, gibt es 900 Euro pro Ladepunkt.

Voraussetzungen

  • Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst gibt es keinen Zuschuss.

  • Für die Ladestation darf ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden.

  • Die Förderung muss beantragt werden, bevor die Ladestation (beispielsweise Wallbox) bestellt wird.

  • Die Ladestation ist intelligent gesteuert, die Ladeleistung beträgt elf Kilowatt.

  • Der Zuschuss kann beantragt werden, wenn das Wohngebäude schon besteht, das heißt, wenn der Eigentümer schon eingezogen ist.

So funktioniert es

Sie beantragen den Zuschuss online direkt im KfW-Zuschussportal, und zwar bevor Sie die Station bestellen. Wenn Sie die Bestätigung für den Antrag bekommen haben, muss die Identität nachgewiesen werden (Schufa-Identitätscheck, Video-Identifizierung oder Postident-Verfahren). Dann kann ein Fachbetrieb die Anlage installieren. Danach wird im KfW-Portal die Fertigstellung bestätigt. Dazu werden die Rechnungen von Kauf und Installation hochgeladen. Dann wird der Zuschuss auf das Konto ausgezahlt.

Die KfW kündigt an, am 24. November eine Liste der förderfähigen Ladestationen zu veröffentlichen. Auf dem Portal kann zudem ein Merkblatt heruntergeladen werden.

Quelle: KfW/BMVI

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