Geänderte Gesetzeslage in Bezug auf die Nutzung von Heizöl in Wasserschutzgebieten

18.12.2020

Geänderte Gesetzeslage in Bezug auf die Nutzung von Heizöl in Schutzgebieten
© IWO Institut für Wärme und Oeltechnik
Liebe Mitgliedsfamilien,

bereits im November 2017 haben wir Sie über die geänderte Gesetzeslage in Bezug auf die Nutzung von Heizöl in Wasserschutzgebieten informiert !

Seitdem gilt erstmals eine bundeseinheitliche "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Das Regelwerk löst die bisherigen Länderverordnungen ab.

Es bezieht sich auf Anlagen wie Heizölbehälter, aber auch Raffinerien und Biogasanlagen, in denen mit wassergefährlichen Stoffen umgegangen wird.

Auch selbstnutzende Haus - und Wohnungeseigentümer sind davon betroffen, wie das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) sowie das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis und Heilbronn betont. Künftig müssen mehr private Heizöltankanlagen fachgerecht und wiederkehrend durch einen Sachverständigen geprüft werden.

Geänderte Gesetzeslage in Bezug auf die Nutzung von Heizöl in Schutzgebieten
Geänderte Gesetzeslage in Bezug auf die Nutzung von Heizöl in Schutzgebieten.   © Thorsten Hügel/VW Bezirksverband Neckar-Odenwald
Hiervon ist gleichfalls der Neckar-Odenwald-Kreis mit seinem "Wasserschutzgebieten und dem Hochwasser-Risikogebieten HQextrem" von den Änderungen betroffen !

Da mit den neuen Bestimmungen auch der Bußgeldkatalog drastisch angepasst wurde, stellen wir Ihnen einige erläuternde Infos mit der Bitte zu prüfen, ob diese für Sie als selbstnutzende Haus - und Wohnunges -
eigentümer im "Wasserschutzgebiet und dem Hochwasser-Risikogebiet HQextrem", relevant sein könnten.

Wer der Pflicht zur Beauftragung der Prüfung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld nicht unter 1.000 Euro geahndet werden kann.

Info's zum Download:

Links zu Anzeige-Formularen:

Weitere Informationen rund um das Thema "Heizöl" finden Sie auf der Homepage des Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis unter dem Link: https://www.neckar-odenwald-kreis.de

Quelle: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis | Verband Wohneigentum e.V. und Fl | K. B. | IWO | BSB | LUBW | Landratsamt Heilbronn

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.