Solaranlagen anmelden
30.12.2020
Am 31. Januar 2021 endet eine wichtige Frist für Besitzer älterer Photovoltaikanlagen.
Bis dann müssen sie ihre Anlage ins zentrale Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen haben.
Für Besitzer älterer Anlagen, die schon vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb waren, gab es eine zweijährige Übergangsfrist, die am 31. Januar 2021 endet.
Wer seine Anlage nicht fristgerecht einträgt, riskiert ein Bußgeld oder Einbußen bei der Einspeisevergütung.
Das MaStR ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen.
Hier eine Übersicht über häufig gestellte Fragen zum MaStR: bit.ly/338HA7I
Die Bundesnetzagentur ist über die Hotline 0228 14 3333 erreichbar.
Quelle: Verband Wohneigentum Landesverband Baden - Württemberg e.V.