Obhutspflicht: Die Verantwortung der Mieter für ihre Wohnung

Obhutspflicht: Die Verantwortung der Mieter für ihre Wohnung
Symbolbild: KI-generierter Inhalt. „Die Obhutspflicht des Mieters erstreckt sich auch auf mitvermietete Einrichtungsgegenstände wie Einbauküchen und Bodenbeläge.“   © "Verband Wohneigentum Bezirksverband Neckar-Odenwald"

14.10.2026

Wer eine Wohnung mietet, übernimmt nicht nur die Pflicht, regelmäßig seine Miete zu bezahlen. Mieter müssen mit den gemieteten Räumen auch sorg -
fältig umgehen und Schäden möglichst verhindern.

Diese sogenannte Obhutspflicht gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Mietverhältnisses.

Sorgfalt im Alltag

Zur Obhutspflicht gehört es, die Wohnung pfleglich zu behandeln und auf erkenn -
bare Gefahren zu achten. Dazu zählt beispielsweise, regelmäßig zu lüften und ausreichend zu heizen, um Feuchtigkeit und Schimmelbildung vorzubeugen. Auch sollten Wasserhähne, Elektrogeräte und andere Einrichtungen sachgerecht genutzt werden.

Wer einen Schaden bemerkt, etwa einen Wasserrohrbruch, undichte Fenster oder Feuchtigkeit an den Wänden, sollte schnell handeln und den Vermieter informieren. So lassen sich häufig größere Schäden und zusätzliche Kosten vermeiden.

Schäden vermeiden und melden

Mieter müssen nicht für jede Abnutzung aufkommen. Gebrauchsspuren, die bei einer normalen Nutzung der Wohnung entstehen, gelten grundsätzlich als vertragsgemäß. Anders sieht es aus, wenn Schäden durch unsachgemäße Nutzung, grobe Nachlässigkeit oder vermeidbares Fehlverhalten entstehen.

Wichtig ist deshalb, Schäden nicht zu verschweigen und notwendige Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Bei längerer Abwesenheit empfiehlt es sich außerdem, dafür zu sorgen, dass bei einem Notfall jemand erreichbar ist und beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch schnell reagieren kann.

Was gilt bei längerer Abwesenheit?

Auch während eines Urlaubs oder einer längeren Reise bestehen die mietvertraglichen Sorgfaltspflichten fort. Je nach Situation kann es sinnvoll sein, eine Vertrauensperson mit einem Wohnungsschlüssel zu betrauen, die im Notfall nach dem Rechten sieht. Eine allgemeine Pflicht, die Wohnung während jeder Abwesenheit regelmäßig kontrollieren zu lassen, besteht jedoch nicht automatisch.

Fazit: Wer seine Wohnung sorgfältig behandelt, regelmäßig auf mögliche Schäden achtet und Probleme rechtzeitig meldet, schützt nicht nur das eigene Zuhause, sondern vermeidet häufig auch unnötigen Ärger mit dem Vermieter.

Hinweis: Welche Pflichten im Einzelfall bestehen, hängt von den Umständen und dem Mietvertrag ab. Bei Streitigkeiten kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein.

Unsere kostenfreie Rechtsberatung für Mitglieder hilft! (C.W.)