Vorsicht vor ungewollten Energieverträgen per Telefon

Achtung: Unerwünschte Energieverträge am Telefon
Symbolbild.   © "Verband Wohneigentum Heinsheim/Bad Rappenau"

Verbraucher:innen berichten zu -
nehmend von untergeschobenen Verträgen nach Werbeanrufen.

Besonders häufig betroffen sind Energieverträge für Strom und Gas.

Die Masche ist dabei oft ähnlich:

Ein unerwarteter Anruf, scheinbar harmlose Fragen - und am Ende ein Vertrag, den die Angerufenen nie bewusst abgeschlossen haben.

Wie es zu den untergeschobenen Verträgen kommt

In vielen Fällen geben sich die Anrufer:innen als Mitarbeitende des bisherigen Energieversorgers aus oder behaupten, im Auftrag einer bekannten Stelle anzurufen. Ziel ist es, Vertrauen aufzu -
bauen. Häufig wird behauptet, es gehe lediglich um einen "Tarifabgleich", eine "Preisgarantie" oder die "Bestätigung von Kundendaten".

Im Gespräch werden dann persönliche Daten abgefragt oder bereits bekannte Informationen vorgelesen. Teilweise reicht schon ein "Ja" am Telefon, das später als Zustimmung zu einem Vertragsabschluss ausgelegt wird. Kurz darauf erhalten die Betroffenen Post oder E-Mails mit einer Vertragsbestätigung - oft völlig überraschend.

Besonders problematisch: Telefonwerbung für Energieverträge

Energieverträge sind für unser tägliches Leben essenziell, gleichzeitig aber auch komplex. Genau das nutzen unseriöse Anbieter aus. Sie locken mit angeblich günstigeren Tarifen, verschweigen jedoch wichtige Details wie Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen oder Preissteigerungen nach kurzer Zeit.

Zudem ist unerlaubte Telefonwerbung gegenüber Verbraucher:innen grundsätzlich verboten, wenn keine vorherige ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Trotzdem halten sich nicht alle Unternehmen daran.

Was Verbraucher:innen tun können

  • Keine Daten am Telefon preisgeben: Seriöse Unternehmen klären Vertragsangelegenheiten nicht ungefragt am Telefon.

  • Misstrauisch bei Zeitdruck: Aussagen wie "Das Angebot gilt nur heute" sind ein Warnsignal.

  • Unterlagen prüfen: Geht eine Vertragsbestätigung ein, sollte diese genau gelesen werden.

  • Widerrufsrecht nutzen: Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

  • Beschweren und melden: Verdächtige Anrufe können bei der Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentrale gemeldet werden.

Fazit:
Unerwünschte Energieverträge am Telefon sind kein Einzelfall, sondern ein wachsendes Problem. Verbraucher:innen sollten bei unerwarteten Werbeanrufen besonders wachsam sein und sich nicht unter Druck setzen lassen. Wer informiert und kritisch bleibt, kann sich wirksam vor untergeschobenen Verträgen schützen. (C.W.)

Hier zu den Infos der Verbraucherzentrale Bundesverband...

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