Missglückter Einbruch in Einfamilienhaus

Missglückter Einbruch
Beispielbild.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Fand ein erfolgloser Einbruchversuch
in ein Einfamilienhaus statt, kann trotzdem eine signifikante kriminelle Intention während der Planung und Ausführung zu einer Freiheitsstrafe führen.


Vor dem Amtsgericht München wurde ein Mann verurteilt, der gemeinsam mit einem Komplizen über ein Dachfenster
in das Gäste-WC eingedrungen war.

Allerdings wurden sie durch die Alarmanlage vertrieben. Das Dachfenster wurde beschädigt und es entstand ein Schaden von knapp 4.000 Euro. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung. (AmG München, 854 Ls 266 Js 133457/21).

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