Pilotprojekt "Zivilgerichtliches Online-Verfahren" gestartet

Neues Pilotprojekt am Start!
Mit dem "Zivilgerichtlichen Online-Verfahren" geht das Land Baden - Württemberg einen digitalen Schritt nach vorne:
Bürgerinnen und Bürger können ihre zivilrechtlichen Streitigkeiten (bis zu 10.000 Euro) jetzt einfacher, schneller und effizient online klären.
Ein moderner Weg zu mehr Zugang zum Recht.
Das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines digitalen Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit ist Ende 2025 in Kraft getreten. Ziel ist es, insbesondere bei geringeren Streitwerten eine bürgernahe und unkomplizierte Möglichkeit der Verfahrensführung zu schaffen. Gleichzeitig soll der Einsatz moderner Technologien die Abläufe bei den Gerichten effizienter und zeitgemäßer gestalten.
Dabei gelten besondere verfahrensrechtliche Regelungen: In passenden Fällen kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Findet eine Verhandlung statt, soll diese vorzugsweise als Videotermin durchgeführt werden. Das Gericht erhält zudem Spielraum, den Ablauf des Verfahrens nach eigenem Ermessen festzulegen.
Für geeignete Fälle sind vereinfachte Formen der Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme vorgesehen, etwa durch den Zugriff auf öffentlich zugängliche Informationen oder durch telefonische Befragungen von Zeuginnen und Zeugen. Auch die Urteilsverkündung kann durch die Zustellung des Urteils ersetzt werden. Zusätzlich profitieren Beteiligte im Online-Verfahren von geringeren Gerichtsgebühren.(C.W.)