Pressemitteilung: Selbstnutzende Eigentümer nicht wie Investoren behandeln

Pressemitteilung: Selbstnutzende Eigentümer nicht wie Investoren behandeln
Symbolbild.   © "Verband Wohneigentum Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Bonn, Berlin - 29. April 2026. Der gemeinnützige Verband Wohneigen-
tum hat zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts Stellung genommen. Der Verband begrüßt die Zielsetzung der Novelle, Planungsverfahren zu beschleunigen und die Bauleitplanung weiterzuent-
wickeln. Er sieht jedoch in zentralen Punkten erheblichen Nachbesserungs-
bedarf.

Kritik an Nachweispflicht

Wer in einem Milieuschutzgebiet lebt und die eigene Wohnung modernisieren möchte, soll dafür künftig leichter eine Genehmigung erhalten. Das begrüßt der Verband ausdrücklich. Kritisch bewertet er jedoch, dass Eigentümer*innen schon beim Antrag auf Baugenehmigung nachweisen sollen, dass keine Verdrängungseffekte entstehen - obwohl sie selbst in der Wohnung wohnen (§ 172 Abs. 4 BauGB-E). Der Verband fordert: Dieser Nachweis darf erst bei Vermietung oder Verkauf verlangt werden.

Grundbucheintrag als Dauerbelastung

Als besonders schwerwiegend bewertet der Verband die neu eingeführte Möglichkeit, Verpflicht-
ungen aus der Erhaltungssatzung ins Grundbuch eintragen zu lassen (§ 172 Abs. 4 Satz 6 BauGB-E). Verbandspräsident Peter Wegner kritisiert: "Für Selbstnutzer ist das unverhältnismäßig." Eine solche dingliche Belastung schränke die Verfügungsfreiheit langfristig ein und gelte automatisch auch für alle Rechtsnachfolger, d.h. wer die Immobilie kauft, übernimmt die Belastung mit. Der Verband fordert, diese Eintragung grundsätzlich auszuschließen, solange die Selbstnutzung andauert.

Wiederherstellungsbeitrag: Instrument ohne Rahmen

Beim geplanten neuen Wiederherstellungsbeitrag nach § 135f BauGB-E kritisiert der Verband das Fehlen einer bundeseinheitlichen Obergrenze sowie einer Freigrenze für kleinere Vorhaben. Verbandspräsident Wegner: "Was ein Eigentümer oder eine Eigentümerin zahlen muss, ist damit nach oben offen und für Bauwillige nicht kalkulierbar." Zudem sei die Einführung des Instruments verfrüht, da rechtliche und planerische Grundlagen noch nicht vorliegen würden.

Was der Verband begrüßt

Positiv bewertet der Verband die Erweiterung der zulässigen Wohneinheitenzahl im Außenbereich (§ 35 Abs. 4 BauGB-E) von 2 auf 4. Das schaffe Spielraum für Generationenteilung und Pflege-
wohnen, erklärt Wegner. Auch die Klarstellung zur Zulässigkeit von Luftwärmepumpen (§ 248 BauGB-E) sowie die vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren seien zu begrüßen.

Modernisierung ja - aber mit Augenmaß

Verband-Wohneigentum-Präsident Peter Wegner appelliert, die Novelle mit Augenmaß an den Grundsätzen von Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit auszurichten. Wegner: "Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sichern Wohnraum im Bestand, investieren in Klimaschutz und stabilisieren gewachsene Quartiere. Sie sind keine renditeorientierten Investoren. Eine Novelle, die das Baurecht modernisieren will, muss diese Realität anerkennen und nicht mit unverhältnismäßigen Pflichten unterlaufen."

Pressemitteilung des "Verband Wohneigentum e.V."

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