Hohe Risiken für Wohnungseigentümer Reformentwurf am Mittwoch mit erster Lesung im Bundestag

Berlin/Bonn, 05.05.2020 - Am Mittwoch, den 6. Mai 2020, wird das neue Wohnungseigentumsgesetz im Deutschen Bundestag in erster Lesung behandelt. Der Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sieht eine radikale Umgestaltung des bisherigen Gesetzes vor. Vier Verbraucherverbände - der Bauherren-Schutzbund (BSB), der Verband Wohneigentum (VWE), der Verband der deutschen Wohnungseigentümer (VDWE) und Wohnen im Eigentum (WiE) - warnen: Die Neuregelungen werden viele neue Risiken für die Eigentümer bringen. Das ursprüngliche Ziel des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz), breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb einer eigenen Wohnung zu ermöglichen, wird damit konterkariert.


Aus diesem Grund appellieren die Verbraucher- und Eigentümerverbände an die Politiker im Bundestag und Bundesrat dringend, nachzubessern und dabei die Interessen der Wohnungseigentümer in den Mittelpunkt der WEGesetz-Reform zu stellen.

"Der Gesetzentwurf entspricht nicht den Anforderungen, die aus Eigentümer- und Verbrauchersicht an eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zu stellen sind", erklärt Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum. Die Bewertung der Verbände: Wichtige strukturelle Missstände bleiben ungelöst. Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum, weist auf die Fehlkonstruktion hin: "Es werden Rechte der Eigentümer beschnitten und die Verwalterrechte im Sinne des anvisierten Systemwechsels ausgeweitet. Damit geraten die Machtverhältnisse in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) in eine deutliche Schieflage - zugunsten der Bauträger, der Verwalter, der Auftragnehmer und Dienstleister von WEGs." Der Rechtsschutz für Auftragnehmer von WEGs werde höher bewertet als der Rechtsschutz für die Wohnungseigentümer.

Besonders besorgniserregend ist für die Verbände, dass das Gesetz im Schatten der Corona-Krise behandelt werden wird. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes, moniert: "Für die Beratungen der komplexen und gravierenden Gesetzesänderungen im federführenden Rechtsausschuss ist gerade einmal die Zeit von zwei Sitzungswochen angesetzt; gemäß Plan soll das neue Wohnungseigentumsgesetz bereits am 19. Juni verabschiedet werden."

Vor allem geht es den Verbraucherverbänden um folgende Änderungen:
• Keine unbestimmten, rechtsunsicheren Regelungen, die eine Stärkung der Verwalterstellung zum Ziel haben. Also keine Erweiterung der Befugnisse, ohne Eigentümerbeschluss zu handeln. Erst recht kein unbeschränkbares Recht, Verträge für die Eigentümer abzuschließen, die für diese bindend wären.
• Schaffung einfacher, effizienter Kontrollstrukturen für die Eigentümer. Dazu Erhalt der Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gegen den Verwalter sowie mehr Einsichts-, Auskunfts- und Kontrollrechte für die Eigentümer.
• Stärkung des Verwaltungsbeirat und Ausbau zum Kontrollorgan der Verwaltung mit mehr Rechten und konkreten Aufgaben.
• Mehr und konkretere Vorgaben für die Jahresabrechnung, damit diese transparent, nachvollziehbar und fehlerfreier wird.
• Keine unbeschränkte "Verfügungsmacht" für Bauträger bzw. Aufteiler bei der Neuentstehung von Wohnungseigentum.

Die Weichen dafür, ob und in welchem Umfang der vorliegende Entwurf noch geändert wird, werden im Rechtsausschuss in der Woche ab dem 11. Mai gestellt. "Diese Reform darf den Bundestag nicht ohne erhebliche Änderungen des Entwurfs verlassen", appelliert Lothar Blaschke, Vorsitzender des Verbandes der deutschen Wohnungseigentümer (VDWE), in Richtung der Politik.

Der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) hat dazu eine Petition "Wohnungseigentümer schlagen Alarm: Wir brauchen ein klares, unsere Rechte sicherndes Gesetz" mit den Unterschriften Tausender Wohnungseigentümer auf den Weg gebracht, die sich gegen die jetzt vorgeschlagene Reform stellen, siehe https://www.wohnen-im-eig...urzkommentar.

Die ausführliche Position der vier Verbraucher- und Eigentümerverbände können Sie hier nachlesen: https://www.verband-wohne.../bv/on231854

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