Elementarversicherung: Wie das Haus schützen?
Juni 2024
Wenn Hochwasser oder Starkregen das eigene Haus überfluten, ist die Not groß. Statistisch gesehen war davon seit 2002 bundesweit jedes zehnte Wohngebäude betroffen, mit Schäden von insgesamt 12,6 Milliarden Euro. Doch nur gut jedes zweite Haus in Deutschland ist ausreichend versichert. Vor diesem Hintergrund wird eine pflichtgemäße Elementarschadenversicherung diskutiert. Der Verband Wohneigentum lehnt dies ab, fordert aber, dass es für Menschen mit Wohneigentum auf Wunsch überall möglich sein muss, eine solche Versicherung abzuschließen.
Die Überschwemmungen der vergangenen Monate haben die Diskussion um eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung wieder entfacht. Die Fronten sind verhärtet: Die Ministerpräsidenten der Länder drängen auf die möglichst schnelle Einführung einer Pflichtversicherung, die Bezahlbarkeit für alle gewährleiste.
Der Bund spricht sich dagegen aus und präferiert die Angebotspflicht der Versicherung. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD): "Eigentümer müssen sich versichern können". Angebotspflicht bedeutet, dass Versicherer allen Menschen mit Haus oder Wohnung eine Elementarversicherung anbieten müssen. Wohneigentümer*innen können dann selbst entscheiden, ob sie das Vertragsangebot annehmen oder ablehnen. Dieses Modell wird als "Opt-out-Lösung" bezeichnet.
Nach den Bund-Länder-Gesprächen am 20. Juni 2024 ist klar: Die Pflichtversicherung ist zunächst vom Tisch. Man einigte sich zunächst auf eine sorgfältige Prüfung der Elementarschadenversicherung, und stellte angesichts verheerender Hochwasser "die gute Praxis der geübten Solidarität" für Betroffene in Aussicht. Aber auch eine "zugespitzten Angebotspflicht", die mehr Druck auf Menschen mit Wohneigentum macht, ist Medienberichten zufolge im Gespräch. Die Idee: Wer ein Versicherungsangebot nicht annimmt, soll danach nicht oder nur wenig von staatlichen Hilfen profitieren können. Weitere Details waren zu Redaktionsschluss gegen Ende Juni nicht bekannt.
Markt darf nicht diktieren, wer sich versichern kann
Bisher entscheiden Versicherer über die Annahme eines Antrags auf Elementarschadenversicherung, je nach Schadensverlauf der letzten Jahre oder gar Jahrzehnte. Auch durch das Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) der Versicherer kann es passieren, dass Eigentümer und Eigentümerinnen von Haus oder Wohnung keinen Versicherer finden, wenn sie in einem ungünstigen Gebiet wohnen. "Das ist für uns ein klassisches Marktversagen, das den Gesetzgeber zum Handeln zwingt. Hier fordern wir ein Umdenken", betont Peter Wegner.
Der Präsident des Verbands Wohneigentum spricht sich für die Angebotslösung aus: "Für Menschen mit Wohneigentum muss es - unabhängig von der Wohnlage - möglich sein, ihre Immobilie gegen Elementarschäden zu versichern. Eine Pflichtversicherung für Eigentümer lehnen wir aber ab. Das wäre ein Eingriff in die individuelle Autonomie", erklärt Wegner: "Jeder muss selbst entscheiden können, ob er die monatlichen Versicherungskosten tragen kann."
Versicherer in die Pflicht nehmen
"Versicherer sollten auch dazu verpflichtet werden, beim Abschluss einer Gebäudeversicherung grundsätzlich eine Elementarschadenversicherung mit anzubieten," führt Verband-Wohneigentum-Präsident weiter aus. Durch zunehmende klimabedingte Extremwetterlagen bestehe ein wachsender Bedarf an einer solchen Absicherung für Menschen mit Wohneigentum. Die Schäden könnten sie in existenzielle Notlagen bringen.
Der bundesweit größte Verband für selbstgenutztes Wohneigentum empfiehlt Menschen mit eigenem Haus oder Wohnung den Abschluss einer entsprechenden Versicherung auf freiwilliger Basis.
An die Politik gerichtet unterstreicht Präsident Peter Wegner: "Eine staatliche Absicherung in Form eines Rückversicherungssystem für Elementarschäden sollte eingeführt und dafür auch finanzielle Mittel bereitgestellt werden."
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