Rechtsberatung und Rechtsschutz

Eigentlich möchte jeder in Harmonie leben. Doch manchmal gibt es Dinge, die den nachbarschaftlichen Frieden stören und die man klären muss. Ist zum Beispiel die Hecke nebenan zu hoch und wirft lange Schatten in meinen Garten? Nicht immer lassen sich solche Streitigkeiten zwischen Nachbarn im Gespräch ausräumen.

Das gilt auch für die Auseinandersetzungen mit der Kommune, wenn beispielsweise die Höhe von Anlieger- und Erschließungsabgaben, von Gebühren für Abwasser und Straßenreinigung, usw. strittig sind. Dann ist anwaltliche Hilfe gefragt, denn es reicht nicht aus, Recht zu haben - man muss es auch bekommen.
Guter Rat ist aber oft teuer: Eine juristische Beratung schlägt schnell mit einem dreistelligen Betrag zu Buche. Als Mitglied des Verbands Wohneigentum sind Sie hier im Vorteil, denn Sie können bei unseren Vertragsanwälten eine Rechtsberatung rund um Wohneigentum und Garten in Anspruch nehmen - bereits bezahlt mit Ihrem Beitrag. Bei der Rechtsberatung gilt die Rechtshilfeordnung des Verbandes.

Rechtshilfeordnung.pdf (125.4 KB, PDF-Datei)

Darüber hinaus ist im Mitgliedsbeitrag eine Rechtsschutzversicherung für Haus- und Grundbesitz enthalten - in den meisten privaten Versicherungen ist dieser Bereich ausgeschlossen. So können Sie im Zweifelsfall mithilfe unserer Vertragskanzleien oder eines/einer anderen Rechtsanwalts/Rechtsanwältin Ihr gutes Recht auch durchsetzen.

Rechtsschutz

Beim Rechtsschutz für Ihr Haus und Grundstück beträgt die Versicherungssumme 500.000 Euro pro Streitfall bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten erhöht sich der Selbstbehalt auf 500 Euro bei einer Kostendeckelung von 2.000 Euro.

Bei der Rechtsschutzversicherung gelten die Bedingungen aus dem Rahmenvertrag.
Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten.

Beispiele:

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