Mess- und Eichgesetz

Seit dem 01.01.2015 gilt ein neues Mess- und Eichgesetz. Dieses betrifft die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler. Für Vermieter ist die neue Anzeigepflicht zu beachten. Die Anzeigepflicht betrifft nur neue und erneuerte Zähler ab dem 1.1.2015.
Die neue Anzeigepflicht ist besonders für Vermieter zu beachten. Danach sind Vermieter verpflichtet, die zuständige Behörde (i. d. R. das Eichamt) innerhalb von 6 Wochen nach der Inbetriebnahme von neuen oder erneuerten Messgeräten, z.B. Kaltwasser-, Warmwasser oder Wärmezähler, zu informieren.
Kommt man der Anzeigepflicht nicht nach, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 EUR.

Hinweis:
In welchen Abständen müssen Zähler geeicht werden:

Gaszähler

alle 8 Jahre

Kaltwasserzähler

alle 6 Jahre

Stromzähler

alle 16 Jahre

Wärmezähler

alle 5 Jahre

Warmwasserzähler

alle 5 Jahre