Rund um die Vermietung

  • Ein Rohrbruch im Haus und Sie müssen schnell in die Mietwohnung. Der Mieter ist im Urlaub und auch telefonisch nicht erreichbar. Hier hilft ein Notfallschlüssel.
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  • Vermieterbescheinigung ist seit dem 01.11.2015 Pflicht.
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  • Sie beabsichtigen eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten und benötigen einen Mietvertrag und weitere Formulare.
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  • Sie haben einen Mietinteressenten, mit dem Sie einen Mietvertrag schließen möchten, was aufgrund besonderer Umstände nicht sofort möglich ist. In diesem Fall hilft ein Mietvorvertrag
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  • Seit dem 01.01.2015 gilt ein neues Mess- und Eichgesetz. Dieses betrifft die Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler. Für Vermieter ist die neue Anzeigepflicht zu beachten
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  • Sie haben bereits vermietet und planen Modernisierungsmaßnahmen vorzunehmen.

  • Sie möchten eine Mieterhöhung vornehmen. Was ist dabei zu beachten?

  • Ihr Mieter kündigt die Wohnung, wann erfolgt die Wohnungsübergabe und wie ist die Kaution abzurechnen?
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  • Ihr Mieter moniert die Betriebskostenabrechnung. Wie werden die Betriebskosten korrekt abgerechnet?
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  • Sie haben eine Wohnung/Haus bei einer Zwangsversteigerung erworben. Die Wohnung bzw. das Haus ist vermietet.Sie möchten selbst einziehen. Was ist zu tun?
    Sonderkündigungsrecht Zwangsversteigerung

  • Wie sind Betriebskosten abzurechnen, die sich nicht nur auf den Abrechnungszeitraum beziehen? Was ist unter dem Abfluss- bzw. Leistungsprinzip zu verstehen?
    Abfluss- und Leistungsprinzip

Die Beantwortung dieser Fragen und noch mehr gehören zum Vermieterservice im Rahmen einer Mitgliedschaft. Und das alles ohne zusätzliche Kosten.