Mietvertrag, Wohnungsübergabe, Mieterauswahl

Mietvertrag
Durch den Mietvertrag wird das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter begründet. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Wird ein Mietvertrag über eine längere Zeit als ein Jahr geschlossen, bedarf es der Schriftform. Bei mündlichen Verträgen gelten diese auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Wohnungsübergabeprotokoll
Bei Vertragsbeginn oder bei Beendigung des Mietverhältnisses wird häufig ein Protokoll über den Zustand der Mieträume und eventueller Mängel gefertigt. Gesetzlich ist man hierzu nicht verpflichtet. Eine exakte Wohnungsbeschreibung bei der Übergabe an einen neuen Mieter hält jedoch den Zustand der Wohnung beweissicher fest. Damit kann Meinungsverschiedenheiten zu einem späteren Zeitpunkt, vor allem aber beim Auszug, vorgebeugt werden. Je klarer diese Beschreibung erfolgt, umso besser können die vertraglichen Verpflichtungen für den Fall des Auszugs durchgesetzt werden. Der Inhalt des Protokolls ist daher auf den tatsächlichen Wohnungszustand abzustimmen.

Mieterauswahl
Ihr Mieter sieht seriös aus, ist freundlich und macht einen guten Eindruck. Doch der Schein kann trügen. Um sicher zu gehen, lässt man sich vom künftigen Mieter eine Selbstauskunft geben.
Im Rahmen der Selbstauskunft wird der Mieter vom Vermieter aufgefordert bestimmte Fragen zu seiner persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation zu beantworten. Die Beantwortung erfolgt in der Regel schriftlich mithilfe eines vorgefertigten Fragebogens.
Zulässige Fragen im Rahmen einer Mieterselbstauskunft muss der künftige Mieter wahrheitsgemäß beantworten, ansonsten droht die Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrags.
Eine Verpflichtung zum Ausfüllen von Fragebögen besteht nicht. Auf der anderen Seite besteht aber auch keine Verpflichtung zur Vermietung.
Zulässig sind Fragen nach dem Arbeitgeber, Einkommen, Familienstand, eidesstattliche Versicherung, Schufa-Auskunft, usw. Persönliche Fragen nach Nationalität, Religionszugehörigkeit sind nicht zulässig.

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