Positionen der Parteien zu Straßenausbaubeiträgen
Die Straßenausbaubeiträge werden in der aktuellen Form (auch mit der Einführung der wiederkehrenden Beiträge) als ungerecht angesehen. Auch die geplante Änderung zur kommunalen Entscheidungsfreiheit bei der Erhebung von Straßenbeiträgen wird aus unserer Sicht nicht zu einer finanziellen Entlastung der Anlieger beitragen.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten zur zukünftigen Finanzierung der Unterhaltung und Sanierung der kommunalen Straßen wären denkbar? Bestehen Überlegungen zu qualifizierten Alternativen?
CDU
Der zukünftige Umgang mit Straßenbeiträgen hat uns - wie viele Menschen in Hessen - sehr beschäftigt. Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht, lange diskutiert und hat sich die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag gemeinsam mit den Fraktionen von
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP auf ein gemeinsames Maßnahmenpaket und Vorgehen geeinigt.
Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und wichtiger Teil der kommunalen Selbstverwaltung und liegt somit in der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort. Dies war immer so und dies möchten wir - insbesondere im Sinne einer generationengerechten Haushaltspolitik - beibehalten. Denn Vorschläge, die zunächst wie eine Entlastung der Bürger wirken, sind schließlich nur eine Umverteilung - denn auch vom Land getragene Kosten zahlen am Ende die Bürger in Hessen. Wir sind außerdem überzeugt, dass bedarfsgerechte und bürgernahe Entscheidungen direkt in den Kommunen am besten getroffen werden können.
Zu dieser Entscheidungsfreiheit der Kommunen gehört aber auch die Möglichkeit selbst zu entscheiden, mit welchen Mitteln die Straßen saniert werden sollen. Beispielsweise die Finanzierung der Sanierungen statt über die Beiträge über die Grundsteuer. Die kann, anders als die Beiträge, auch auf Mieter umgelegt werden. Das ist auch nur möglich, weil die Kommunen finanziell ? nicht zuletzt dank einem Kommunalen Finanzausgleich auf Allzeithoch-Niveau, einer Entlastung von Altschulden durch die HESSENKASSE und Kommunale Investitionsprogramme ? wieder so ausgestattet sind, dass sie auch eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Betracht ziehen können. Hier haben wir das Kommunalabgabengesetz entsprechend geändert: Die Kommunen entscheiden ab jetzt selbst, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen - "soll" wird zu "kann". Das gilt auch für Kommunen mit nicht ausgeglichenem Haushalt. Wenn sie sich für die Erhebung entscheiden, können sie zwischen den bisher üblichen starren und den ? abgemilderten ? wiederkehrenden Beiträgen wählen.
Maßgeblich sind für uns aber die Sorgen der Grundstückseigentümer in Hessen. Dass es im Einzelfall individuelle Härten gibt, bei denen Anwohner von hohen Beitragsrechnungen belastet werden, ist unstrittig und da steuern wir nach: Wir verbessern die Zahlungsabläufe und entlasten so die Anlieger. Ratenzahlung ist jetzt in jedem Fall möglich, die Raten können auf 20 Jahre gestreckt werden und wir senken die Zinsen.
Wiederkehrende Straßenbeiträge sind eine gute Alternative, denn hier können die Kosten auf mehr Schultern, über einen längeren Zeitraum und mit niedrigen Beiträgen verteilt werden. Das vermeidet hohe Einmalzahlungen. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass die Umstellung für die Kommunen Verwaltungsaufwand und Kosten verursachen. Deswegen wollen wir hier nachhelfen und die Umstellung vereinfachen: Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, greifen wir finanziell unter die Arme ? wir fördern die Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Beiträge mit mindestens 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet. Und bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenbeiträge durch einen "funktionalen Zusammenhang" verbunden sein, diese Voraussetzung streichen wir unter Beachtung der Rechtsprechung des BVerfG. Das vereinfacht die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge zusätzlich.
Unabhängig von der Erhebung von Straßenbeiträgen wird derzeit die Förderung von Projekten der kommunalen Verkehrsinfrastruktur noch aus Mitteln bezahlt, die der Bund den Ländern über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung stellt. Hessen erhält dabei jährlich rund 96,5 Millionen Euro. Diese Regelung läuft jedoch Ende 2019 aus. Mit dem Ende Mai 2018 verabschiedeten Hessischen Mobilitätsfördergesetz hat die CDU geführte Landesregierung aus Sicht der CDU Hessen bereits einen wichtigen Beitrag geleistet, um auch in Zukunft die Infrastruktur in den hessischen Städten und Gemeinden zu stärken und auszubauen, Mobilität in der Fläche zu gewährleisten und den Übergang von der Bundes- zur Landesförderung reibungslos gestalten zu können. Dazu wird das zur Verfügung stehende Finanzvolumen bereits 2019 auf 100 Millionen Euro erhöht.
So wird nicht nur im kommunalen Straßenbau u. a. der Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen und zwischenörtlichen Straßen unterstützt, sondern auch der Bau und Ausbau von Haltestellen, Verkehrsstationen und Mobilitätsstationen wie auch die Beschaffung alternativ betriebener Busse. Im Bereich des ÖPNV werden wir mit Blick auf die steigende Nachfrage sowie die Bedeutung des Schienenpersonennahverkehrs gerade auch im Ballungsraum ein Sanierungsprogramm für die Infrastruktur der kommunalen Schienennetze auflegen.
SPD
Die SPD will die Straßenausbaubeiträge in Hessen abschaffen. Wir haben deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf im Hessischen Landtag vorgelegt, der leider bereits in erster Lesung von CDU und Grünen abgelehnt wurde. Das Ziel werden wir jedoch weiterverfolgen. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger vor einer finanziellen Überforderung schützen, denn heute kann die Sanierung von Straßen für die Anlieger zu Belastungen von vielen tausend Euro führen. Der Wegfall der Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen soll nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Deshalb wollen wir, dass die Kommunen einen finanziellen Ausgleich erhalten, den das Land tragen muss. Die Städte und Gemeinden sollen auch ohne die Erhebung von Beiträgen den Erhalt und Ausbau der kommunalen Infrastruktur leisten können.
Bündnis90/Die Grünen
Aus unserer Sicht ist das von CDU, BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aktuell vorgeschlagene Gesetz zu den Straßenbeiträgen eine gute Lösung im Interesse der Grundstücksbesitzer und Kommunen. Damit wird die Sorge über individuelle Härten aufgegriffen, bei denen Anwohner mit hohen Beitragsrechnungen belastet werden, aber auch der kommunalen Selbstverwaltung Rechnung getragen. Erhalt und Sanierung der Gemeindestraßen sind eine kommunale Aufgabe und sollen es auch in Zukunft bleiben. Es gibt keine Notwendigkeit, den Städten und Gemeinden von Landesseite vorzuschreiben, wie sie diese Aufgabe finanzieren. Das kann und soll vor Ort entschieden werden.
FDP
Wir sind der Überzeugung, dass es sich bei der Sanierung kommunaler Straßen um eine ureigene Aufgabe der Kommunen handelt und deshalb von Seiten des Landes weder ein Zwang zur Erhebung noch ein Zwang zur Abschaffung von Straßenbeiträgen bestehen sollte. Hier gilt es den Vertretern vor Ort die Entscheidung zu überlassen. Wir Freie Demokraten haben diese Regelung aus der Opposition heraus im Landtag durchgesetzt mit dem Ziel, dass möglichst viele Kommunen den Beispielen in Bad Vilbel oder Limburg folgen, wo die Straßensatzungen auf Antrag der FDP vor Ort abgeschafft wurden. Das Land kann und darf aber nicht alle Aufgaben für die kommunale Ebene einfach übernehmen. Zusätzlich wollen wir die Gemeinden weiter auch finanziell unterstützen.
Bau und Sanierung von Kreis- und Gemeindestraßen sowie der ÖPNV-Infrastruktur wurden bisher durch den Bund im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gefördert. Ab 2020 sind die Länder dafür verantwortlich. Die Kommunen sollen aufgefordert werden, eine fundierte Bedarfsanalyse vorzulegen, um den Sanierungs- und Ausbau-bedarf im Bereich des kommunalen Straßenbaus verlässlich zu erfassen und regelmäßig fortschreiben zu können. Wir wollen das Mobilitätsfördergesetz des Landes so ausgestalten, dass die Fördermittel unbürokratisch, beispielsweise durch eine Pauschalregelung, an die Kommunen ausgereicht werden. Es ist sicherzustellen, dass alle Kommunen in den Genuss der Forderung kommen. Die Mittel sollen, wie schon bisher, jeweils zur Hälfte in den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV fließen. Das Land soll jährlich mindestens 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Die Linke
DIE LINKE lehnt Straßenausbaubeiträge ab! Im Hessischen Landtag haben wir dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, der die vollständige Abschaffung der einmaligen und wieder-kehrenden Straßenbeiträge zum Ziel hatte. Dieser Wurde von CDU, Grünen und FDP allerdings abgelehnt.
Wir halten es für falsch, dass Anwohnerinnen und Anwohner, die bereits hohe Kosten zur Erschließung zahlen mussten, auch noch die Sanierung übernehmen sollen.
Straßen sind Teil der öffentlichen Infrastruktur und sollten daher auch aus öffentlichen Mitteln saniert werden.
Hessen sollte sich den guten Beispielen Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg anschließen und keine Straßenausbaubeiträge verlangen.
Die Mittel, die den Kommunen durch eine Abschaffung verloren gehen, könnte das Land im Rahmen der Ausgleichszahlungen oder über ein Sondervermögen ausgleichen.