Steuerabzug für energetische Gebäudesanierung

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wurde zum 01.01.2020 eine steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung eingeführt. Selbstnutzende Wohneigentümer können 20 Prozent der Aufwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz steuerlich geltend machen. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Wärmedämmung, Austausch der Fenster, Einbau von Lüftungsanlagen oder der Austausch der Heizung.
Gefördert werden Wohngebäude, die älter als 10 Jahre sind. Maximal gefördert werden Aufwendungen bis zu 40.000 EUR pro Wohngebäude. Die Förderung erfolgt als Abzug von der Steuerschuld und kann erstmals in der Steuererklärung 2021 geltend gemacht werden. Die Sanierungsmaßnahme muss durch einen Fachbetrieb bescheinigt werden. Auch die Kosten für einen Energieberater werden mit einbezogen.

Weitere Informationen:
Steuerliche Förderung energetische Gebäudesanierung

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