Neue Vorschriften für Schornsteine ab 2022 Bestandsanlagen sind von der Neuregelung ausgenommen.

Mithilfe höher angebrachter Schornsteine will die Bundesregierung die Luftverschmutzung weiter eindämmen. In seiner letzten Sitzung hat der Bundesrat der entsprechenden Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV - zugestimmt.

Schornsteinfeger müssen hoch hinaus
Schornsteinfeger müssen hoch hinaus   © pixabay
Ab Januar 2022 sollen im Umfeld von Festbrennstofffeuerungen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastungen der Außenluft mit gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen reduziert werden. Ausgenommen von der Neuregelung sind Bestandsanlagen .

Damit die Gesundheit der Menschen durch Abgase aus den Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen werden, sollen diese durch höhere Schornsteine direkt in die freie Luftströmung abgegeben werden. Demnach muss die Austrittsöffnung der neu zu errichteten Schornsteine von Festbrennstofffeuerungen künftig am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden. Diesen Punkt muss der Schornstein dann noch um mindestens 40 cm überragen.

Die Neuregelung betrifft ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt Feuerungswärmeleistung, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung errichtet werden. Für Bestandsanlagen ändert sich nichts.


21.12.2021

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