Windräder im Käfertaler Wald

Unsere Forderung: Keine Windräder im Käfertaler Wald !

 

Worum geht es?
 

1. Kommunales Thema: Windräder im Käfertaler Wald
2. Ursprünglicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
3. Bürgerbeteiligung
4. Gründung der "Schutzgemeinschaft Käfertaler Wald"
5. "Offener Brief" an Oberbürgermeister Dr. P. Kurz
6. Stellungnahme im Rahmen der "Bürgerbeteiligung Windenergie"
7. Begleitschreiben an den Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim
8. Teil 1: Stellungnahme (pdf)
9. Teil 2: Lärmteppich über dem Käfertaler Wald (pdf)
10. Teil 3: Fakten und Argumente (pdf)
11. Zeitnahe aktuelle Infos


 

1. Kommunales Thema: Windräder im Käfertaler Wald
 

Liebe Blumenauerinnen und Blumenauer,
verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger in den an den Käfertaler Wald angrenzenden Stadtteilen,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Sie an diesem Thema interessiert sind!

Mit den folgenden Beiträgen möchten wir Sie einerseits sachlich informieren, andererseits aber auch aufzeigen, wie viel sachlich belegte Gründe und Argumente gegen die Errichtung von Windrädern ausgerechnet im Käfertaler Wald sprechen.

In zahlreichen Gesprächen und Diskussionsrunden wurden uns von möglicherweise betroffenen Mitbürgern noch sehr viel mehr und noch weiter reichende, meist Contra-Argumente genannt. Eine Wiedergabe an dieser Stelle würde zu weit führen.


Der interessierte Bürger möge sich eine eigene Meinung bilden; er findet dazu Informationen aus 1. Hand unter den folgenden Links:

Windenergieerlass Baden-Württemberg
http://www.lubw.baden-wue...ieerlass.pdf

Windatlas Baden-Württemberg
http://www.lubw.baden-wue...t/is/223149/

Energie - Erneuerbare-Energie-Konzepte - Metropolregion Rhein-Neckar
https://www.m-r-n.com/sta...energie.html

Windenergie - Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans "Windenergie"
http://www.nv-hd-ma.de/fnp/fnp_wind.html

Bürgerbeteiligung Windenergie
http://www.nachbarschafts...iligung.html

 

2. Teilflächennutzungsplan Windenergie
 

Auszüge und Ausschnitte von Texten und Karten,
die auf den Websites von Behörden und Institutionen nachgelesen werden können.


Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim ist bereits seit 2014 damit befasst, einen "Teilflächennutzungsplan Windenergie" zu erstellen. Aus den Planungskriterien ergeben sich Flächen, die für eine Windenergienutzung prinzipiell in Frage kommen und die im Herbst 2015 in die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gehen werden.
(siehe: http://www.nv-hd-ma.de/fnp/fnp_wind.html)

Konkret werden im Stadtgebiet Mannheim 2 Flächen - genannt "Konzentrationszonen" KZW - im Käfertaler Wald ausgewiesen.

Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim 22.10.2014
Teilflächennutzungsplan Windenergie / Standortalternativen für Windräder

Teilflächennutzungsplan
In dieser Planung umfasst

die KZW1 ? bei Blumenau ? 50 ha
und lässt den Bau von 3 Windrädern zu,

die KZW2 ? bei Schönau u. Gartenstadt ? 111 ha
und bietet damit Raum für 4 Windräder.   © K.B.

 

Aufgrund der vorherrschenden Windverhältnisse muss in den genannten Gebieten realistischer-weise von Anlagen mit einer Höhe von etwa insgesamt 200 m ausgegangen werden.
Im Hinblick auf die "optisch bedrängende Wirkung" einer WEA wird vom Nachbarschaftsverband ein größerer Mindestabstand (in B-W gelten 700 m) vorgeschlagen.
Für die Windräder soll ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungsflächen gelten.Für Einzelhäuser, Aussiedlerhöfe und Streusiedlungen soll ein Abstand von 600 Metern gelten.
Der Abstand zu gewerblichen Nutzungen soll 250 m betragen.
Es sollen auf einer Fläche mindestens 3 Windräder errichtet werden.Der Abstand zwischen den Windrädern würde zwischen 600m und 700m betragen. Das entspricht dem 5-6-fachen des Rotordurchmessers von ca. 120 m.

Stehen die Anlagen zu dicht aneinander, entsteht der sogenannte Windparkeffekt.
Der Windparkeffekt lässt sich ausschließlich dadurch reduzieren, dass man den Abstand zwischen den einzelnen Windenergieanlagen vergrößert. Ein Mindestabstand muss eingehalten werden.
5-facher Rotordurchmesser - Turbulenzintensität sinkt auf 60 10-facher Rotordurchmesser - Turbulenzintensität sinkt auf 20 Die Flächen in der Rheinebene liegen nach derzeitigem Kenntnisstand im Grenzbereich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von WEA. Zieht man den "Windatlas Baden-Württemberg" heran, so liegen manche Flächenbereiche auch darunter.
Dort errichtete Windräder würden nicht die Voraussetzung für eine Stromvergütung nach dem EEG erfüllen, die bei 5,3 m/s - 5,5 m/s in 100 m über Grund liegen.
Für Investoren liegt die Ertragsschwelle höher; sie liegt bei 5,8 m/s - 6,0 m/s.
In den KZW1 u. 2 liegen die durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeiten
in 100 Metern über Grund zwischen 4,75 m/s und 5,25 m/s

Die verantwortlichen Planer schließen nicht aus, dass bei näherer Betrachtung der thermischen Verhältnisse, Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen oder im Hinblick auf den anlagentechnischen Fortschritt auch Flächen in der Rheinebene für Investoren attraktiv sind.

Im "Potenzialatlas Erneuerbare Energien Baden-Württemberg 2011" wird keiner der beiden Konzentrationszonen eine Flächeneignung oder Windhöffigkeit zugesprochen; sie gelten nicht als Potenzialflächen. Der Referenzertrag liegt unter 60 Prozent.

Als windhöffig werden Standorte betrachtet, an denen eine Windgeschwindigkeit von mindestens 6,00 m/s in einer Höhe von 140 Metern über dem Grund vorherrscht.
In den KZW1 u. 2 liegen die durchschnittlichen Jahreswindgeschwindigkeiten
in 140 Metern über Grund (Nabenhöhe) zwischen 5,0 m/s und 5,5 m/s.

Die in Mannheim in Frage kommenden Flächen liegen durchweg innerhalb eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes. Mehr als die Hälfte des KZW2 gehört zu einem FFH-Gebiet. Das KZW1 liegt in unmittelbarer Nähe zu einem FFH-Gebiet. Aufgrund der bestehenden Landschaftsschutzgebiets-Verordnung sind Konzentrationszonen für WEA in LSG zunächst nicht möglich. Daher muss die Vereinbarkeit von Konzentrationszonen und LSG erst noch hergestellt werden. Dies wird u. a. durch eine Änderung der LSG-VO erreicht. Das Änderungsverfahren soll eingeleitet werden, sobald Klarheit über die Konzentrationszonen besteht.
Planungsgebiet Käfertaler Wald
© Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim 22.10.2014 K.B.
















Planungsgebiet im Käfertaler Wald

Planungsgebiet Käfertaler Wald
Grün: Landschaftsschutzgebiet
Schwarz / kariert FFH-Gebiet   © K.B.





Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass LSG dauerhaft WEA entgegenstehen werden.
Eine Erlaubnis bzw. Befreiung auch für einzelne Anlagen ist möglich.










Beeinträchtigungen, die von Windenergieanlagen ausgehen können:
Fakten, zusammengetragen aus verschiedenen einschlägigen Quellen

Bei großen Windrädern kann ein Schattenwurf von mehr als 1.000 m entstehen.

Abhängig von Wetterbedingungen, Windrichtung, Sonnenstand und Betrieb kann ein Windrad mit seinen rotierenden Flügeln einen bewegten Schlagschatten werfen.
Die Schattenwurfdauer darf nach Bundes-Immissionsschutzgesetz maximal 30 Minuten täglich und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten.

Der Discoeffekt ist eine unerwünschte Lichterscheinung, die unter bestimmten Lichtbedingungen und abhängig von der Ausrichtung der Anlage (Windrichtung) auftreten kann.
Der Discoeffekt wird von Anwohnern z.T. als sehr störend empfunden.
Er wird als kurzer Lichtblitz wahrgenommen, der in periodischen Abständen auftritt.
Der Discoeffekt tritt unabhängig vom Schattenwurf einer Anlage auf.

Anmerkung:
Diese Beeinträchtigungen erfahren die Spaziergänger und Radfahrer sobald sie das erste Windrad "hinter sich lassen" und die Sonne von "hinten" scheint. Die Besucher des Käfertaler Waldes, die dort die Naherholung in Form von Ruhe und "weichem" Licht, von Vogelgezwitscher und Tiere füttern, aber auch beim Lärm spielender Kinder suchen, werden sich sehr wohl gestört fühlen.

Der Lärm, der von einem Windrad - "im Normalbetrieb" - ausgeht, ist ungefähr vergleichbar mit dem Verkehrslärm einer Autobahn (ohne Lärmschutz)
In einer Entfernung von ca. 1.200 m kann noch von einem Lärmpegel von etwa 40 dB ausgegangen werden.
Laut Umweltbundesamt treten beim durchschnittlich empfindlichen und verständigen Menschen physiologische Wirkungen wie Schlafstörungen und Stress auf.
Die "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA-Lärm) fordert für Wohngebiete
nachts 35 dB.

Für die Vorhersage der Schallimmission an weiter entfernten Orten
ist diese Vereinfachung vollkommen ausreichend.

Rotordurchmesser
Nennleistung
Wahrnehmung

kleine Anlagen 10 -15 m 20 - 50 kW bis 100 m
mittlere Anlagen 20 - 30 m 100 - 300 kW bis 200 m
große Anlagen 40 - 100 m 0,7 - 3 MW bis 2000 m

Windräder verursachen extrem tiefe Töne im Bereich von 20 Hertz und tiefer. Es können sehr hohe Schalldruckpegel bis zu 130 dB erreicht werden.
Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht hörbar, aber für den Körper wahrnehmbar.

Moderne Windturbinen mit Nabenhöhen ab etwa 80 m und Leistungen von mindestens 600 kW sind in der Lage, ein Infraschallsignal zwischen 1 und 2 Hz zu generieren, dessen Stärke in etwa 10 km Entfernung noch oberhalb des Hintergrundrauschens liegt.

Dass ein von tieffrequentem Schall ausgehender Schaden unwahrscheinlich sei, kann nach neueren Erkenntnissen nicht mehr vertreten werden.
Die Erforschung der Wirkungen wurde bisher verdrängt, vernachlässigt und unterbewertet. (Präsident der Fraunhofergesellschaft)


Es ist von einer gegenwärtig unzureichenden Gefahrenanalyse auszugehen.

Gesundheitliche Effekte
Auszug aus: Windenergie und Infraschall - Tieffrequente Geräusche durch Windenergieanlagen Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Stand: Januar 2013 (2. Auflage, Februar 2013)

Labor Untersuchungen über Einwirkungen durch Infraschall weisen nach, dass hohe Intensitäten oberhalb der Wahrnehmungsschwelle ermüdend und konzentrationsmindernd wirken und die Leistungsfähigkeit beeinflussen können.
Die am besten nachgewiesene Reaktion des Körpers ist zunehmende Müdigkeit nach mehrstündiger Exposition. Auch das Gleichgewichtssystem kann beeinträchtigt werden. Manche Versuchspersonen verspürten Unsicherheits- und Angstgefühle, bei anderen war die Atemfrequenz herabgesetzt.

Die Französische Academie Nationale de Medicine fordert:
Kein Bau von Windkraftanlagen näher als 1,5 km von Wohnungen entfernt

Wortlaut der einschlägigen Passage des Windkraft-Erlasses NRW:
8.1.1 Vorbeugender Immissionsschutz in der Planung
Die Abstände können in Abhängigkeit von der Anlagenart, der Anlagenzahl und der Schutzwürdigkeit der betroffenen Gebiete variieren. (Richtwerte nach der TA Lärm)

So ergibt sich unter Berücksichtigung der Prognoseunsicherheit für Windkraftanlagen
z. B. ein typischer Abstand von 1.500 m für ein Windfeld bestehend aus 7 Windkraftanlagen der 2-MW-Klasse zu einem reinen Wohngebiet (Richtwert 35 dB(A)).
Das heißt im Klartext:
1. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten.
2. Die Abstände sind nach der Technischen Anleitung Lärm zu ermitteln.
3. Es ist ein Zuschlag in Höhe der Prognose-Ungenauigkeit zu berücksichtigen.

Gemäß Ziff. 5 des Gem. Runderlasses vom 4. Juli 1995 (Schleswig-Holstein) sollen die Flächen für Windkraftanlagen über 100 m Höhe so geplant werden, dass von Einzelanlagen hin zu städtischen Siedlungen, Ferienhaus-/Wochenendhausgebieten und Campingplätzen die Abstände von 10 x h nicht unterschritten werden.
z.B.: Bei einer Gesamthöhe von 200 m (Nabenhöhe 140 m + ½ Rotordurchmesser) ergibt sich einen Abstand zur Wohnbebauung von 2.000 m.

Von naturwissenschaftlicher Seite wird ein Mindestabstand von etwa 2,5 km empfohlen.

Es erscheint zumindest im Prinzip der Gedanke zielführend zu sein, Errichtung und Betrieb der Anlagen von einem Abstand zu den Wohngebieten abhängig zu machen, der größer ist als die jeweilige Sichtweite.


N.B: Die künftige Neubautrasse der Deutschen Bahn wird mit großer Wahrscheinlichkeit genau durch diese beiden Waldgebiete führen. Ein erforderlicher Sicherheitsabstand von der entstehenden Schneise zu den Windrädern ist angeblich unproblematisch.
Dies bedeutet einen weiteren Einschnitt in den Grünzug und eine weitere Einschränkung des Naherholungsgebietes.

 

3. Teilflächennutzungsplan "Windenergie" - Bürgerbeteiligung
 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist der Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim, dem die Städte Heidelberg, Mannheim und 16 weitere Gemeinden im Umland angehören, gezwungen, so genannte Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Nach erfolgter Planung und der Beschlussfassung durch die 18 Kommunen darf dann ausschließlich auf diesen KZWs der Bau von Windrädern genehmigt werden.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie viele Konzentrationszonen auf dem Gebiet des Nachbarschaftsverbands ausgewiesen werden müssen.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dazu, wie viele Windräder auf einer Konzentrationszone bzw. auf dem Verbandsgebiet insgesamt errichtet werden müssen.
Es gibt keine juristischen Zwänge, dass auf dem Gebiet einer jeden Kommune im Nachbarschafts-verband eine KZW ausgewiesen werden muss.
Es gibt keine juristischen Zwänge, dass auf dem Gebiet der Stadt Mannheim eine KZW ausgewiesen werden muss.
Über all diese Fragen entscheiden und beschließen die Mitglieder des Nachbarschaftsverbands, also - wegen der Größe der Stadt Mannheim ganz wesentlich - die von uns gewählten Stadträtinnen und Stadträte samt Oberbürgermeister.

Es gibt jedoch landeseinheitliche Vorgaben im Windenergieerlass Baden-Württemberg in dem u. a. "Harte Tabukriterien" und "Weiche Tabukriterien" aufgeführt sind.
"Harte Tabukriterien" sind Ausschlusskriterien; sie müssen eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, dann kann das nämliche Gebiet nicht als Konzentrationszone ausgewiesen werden.
"Weiche Tabukriterien" verpflichten die Planer von Konzentrationszonen, die nämlichen Gebiete genau und umfassend im Hinblick auf diese Kriterien zu prüfen und dann eine sachliche Abwägung vorzunehmen.


Die Planer im Nachbarschaftsverband haben dazu Bürgerinformationsveranstaltungen angeboten - u. a. am 14 Oktober 2015 im Gemeindesaal der Gnadenkirche in Mannheim-Gartenstadt.
Dort wurden im Wesentlichen die formale Vorgehensweise beschrieben und besonders wesentliche ? insbesondere "Harte Tabukriterien" ? erläutert. Die Zuhörer konnten Fragen stellen; diese wurden vielfach nur unbefriedigend beantwortet ? insbesondere, wenn sie über die Tabukriterien hinausgingen. Zahlreiche Fragensteller kamen gar nicht zu Wort, weil die Veranstaltung auf 2 Stunden zeitlich begrenzt war.
Jeder, der im Gebiet des Nachbarschaftsverbands wohnt, hat bis zum 16. Nov. 2015 die Möglichkeit, eine Stellungnahme, sowohl im positiven als auch negativen Sinn, also mit Anregungen oder Kritik abzugeben.

Per Post an:
Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim Collinistr. 1, 68161 Mannheim
Per E-mail an:
nachbarschaftsverband@mannheim.de

 

4. Gründung der "Schutzgemeinschaft Käfertaler Wald"


Nicht nur in Blumenau, auch in Schönau, Gartenstadt und Käfertal, gibt es bei der Bevölkerung Befürchtungen, dass der Käfertaler Wald als Naherholungsgebiet durch den Bau von Windrädern zerstört werden könnte. Viele Menschen haben Angst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar Gefährdungen, die von Windrädern ausgehen könnten, und vor einer Schmälerung ihrer Wohn- und Lebensqualität.

Wir von der Siedlergemeinschaft Blumenau haben uns deshalb am 10. Sept. 2015 mit anderen Gemeinschaften, denen das Wohl von Menschen, Tier- und Pflanzenwelt ein Anliegen ist, zu einer "Schutzgemeinschaft Käfertaler Wald" zusammengeschlossen.

Ihre Zugehörigkeit haben bekundet:

SGM Mannheim Neueichwald I e.V.
SGM Speckweg e.V.
SGM Mannheim Gartenstadt
Kleingärtner-Verein-Kirchwald e.V. 1969,
Verband Wohneigentum Mannheim Neues Leben
Verband Wohneigentum Mannheim Neueichwald II
Siedler- und Eigenheimergemeinschaft Mannheim-Blumenau e.V.
Siedler- und Eigenheimergemeinschaft Einigkeit Mannheim Gartenstadt e.V.
Kleintierzucht- und Vogelschutzverein Ma-Gartenstadt 1948 e.V.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Kreisverband Mannheim e.V.

Die Schutzgemeinschaft Käfertaler Wald möchte diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine Stimme verleihen und ihre Sorgen und Ängste öffentlich artikulieren.

 

5. "Offener Brief" an Oberbürgermeister Dr. P. Kurz


Im Oktober richtete die Schutzgemeinschaft einen "Offenen Brief" mit folgendem Wortlaut an den Oberbürgermeister:


Oktober 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Aus Sorge um das Wohl der Menschen, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Käfertaler Wald wohnen und aufgrund von Befürchtungen, dass dieses beliebte und stark frequentierte Naherholungsgebiet durch die Errichtung von Windrädern zerstört werden könnte, haben sich Siedlergemeinschaften und andere gemeinnützig Engagierte in einer "Schutzgemeinschaft Käfertaler Wald" zusammengefunden.

Viele Menschen in den Stadtteilen Blumenau und Schönau, Gartenstadt und Käfertal haben Angst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar Gefährdungen, die von Windrädern ausgehen könnten, und vor einer Schmälerung ihrer Wohn- und Lebensqualität.
Die Schutzgemeinschaft Käfertaler Wald möchte diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine Stimme verleihen und ihre Sorgen und Ängste öffentlich artikulieren. Nicht zuletzt möchte sie die politischen Entscheidungsträger dazu bewegen, die objektiven Gegebenheiten, wie sie sich rund um Windräder im Käfertaler Wald darstellen, anzuerkennen und auf eine Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu verzichten.

Die Fakten und Argumente, die gegen den Bau von Windrädern im Käfertaler Wald sprechen, sind in der Anlage zu unserem Schreiben beigefügt.
Die Schutzgemeinschaft Käfertaler Wald appelliert an Sie, Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern fernzuhalten und schon bei der Erstellung eines "Teilflächennutzungsplans Windenergie" mit der vollen Autorität Ihres Amtes auf einen Verzicht auf die Flächen im Käfertaler Wald (KZW 1 und KZW 2) hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Wozny
Gemeinschaftsleiter
SGM Mannheim Neueichwald I e.V. Harald Klatschinsky
Vorsitzender
Verband Wohneigentum Mannheim Neueichwald

Norbert Wenzel
Gemeinschaftsleiter
SGM Mannheim Gartenstadt
Karin Pacel
Vorsitzende
SGM Speckweg e.V.

Axel Roth
Vorsitzender
Verband Wohneigentum Mannheim Neues Leben

Roland Weiß
Vorsitzender
Siedler- und Eigenheimergemeinschaft
Einigkeit Mannheim Gartenstadt e.V.

Klaus Burchard
Ansprechpartner für die
Siedler- und Eigenheimergemeinschaft
Mannheim-Blumenau e.V.
Rolf Dieter
Vorsitzender
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Kreisverband Mannheim e.V.

Heidemarie Ehrhardt
Vorsitzende
Kleingärtner-Verein-Kirchwald e.V. 1969
Tobias Schüpferling
Vorsitzender
Kleintierzucht- und Vogelschutzverein
Ma-Gartenstadt 1948 e.V.

 

6. Stellungnahme im Rahmen der "Bürgerbeteiligung Windenergie"
 

Datiert mit dem 03.11.2015 gibt die Schutzgemeinschaft Käfertaler Wald eine Stellungnahme zu der Beschlussvorlage des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim ab:

"Die Schutzgemeinschaft Käfertaler Wald lehnt den Bau von Windenergieanlagen im Käfertaler Wald ab!"

Obgleich diese Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband gerichtet ist, erhält der Oberbürgermeister eine Kopie zur Kenntnisnahme.

Die Stellungnahme wurde freundlicherweise komplett vom Metropoljournal im Internet veröffentlicht.

http://www.metropoljourna...r-peter-kurz

Bürgerbeteiligung heißt lediglich, dass Bürger informiert werden und die Möglichkeit haben, sich mündlich und/oder schriftlich zu äußern. Ob die gemachten Einwände gehört werden, ob sie ernsthaft geprüft werden, ob auf sie eingegangen wird und Änderungen in den Planungen vorgenommen werden, nicht zuletzt ob auch Wohlwollen in die Waagschale der sachlichen Abwägungen geworfen wird, - auf all das hat der Bürger keinen Einfluss.

Allerdings hat der Bürger die Möglichkeit, auf die im Gemeindrat vertretenen Parteien, auf deren Stadträtinnen und Stadträte zuzugehen und sie für dieses kommunale Thema und die Belange des Mannheimer Nordens zu sensibilisieren.
Hier drängt die Zeit etwas, denn: Auch der Gemeinderat ist aufgefordert, bis zum 15. April 2016 eine Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband abzugeben. Der Meinungsbildungsprozess wird also in den nächsten Monaten stattfinden.

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Über 3000 Unterschriften hat eine Delegation der Schutzgemeinschaft Käfertaler Wald dem Oberbürgermeister vor der Gemeinderatssitzung übergeben. Weiterhin ist im Juni ein Gespräch geplant, in dem noch einmal bekräftigt werden soll, wie wichtig der Käfertaler Wald als Ruhezone für die Mannheimer Stadtbevölkerung ist. "Die bis zu 13 geplanten Windkraftanlagen in der Höhe des Mannheimer Fernmeldeturms würden das Idyll verlärmen", sind sich die Mitglieder der Schutzgemeinschaft einig.

VIelen Dank!
LG Martina


 


 

11. Aktuelle Infos

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