Grundwassererhöhung Blumenauer Bruch und Viernheimer Weg
Erhaltung des Feuchtgebietes am Viernheimer Weg 2019 und 2020
Plan zur Erhaltung des Feuchtgebietes am Viernheimer Weg durch NABU Stadtgruppe Manheim e.V., der UNB und der LUBW.
Blumenauer Bruch soll Biotop werden - Maßnahmen zur Hebung des Grundwasserspiegels geplant
Auf der Sitzung des Bezirksbeirates Sandhofen am Mittwoch 20.4.2016 19.00 Uhr im Saal der St. Bartholomäus Gemeindesaal stand die Biotopvernetzung im Mannheimer Norden.
Herr Rose, Stadtverwaltung MA zuständig für das Stadtklima berichtete in Vertretung von Frau Dr. Wagner und Herrn Schwemmle, dass im Rahmen der Biotopvernetzung eine Biotopkartierung unter Mithilfe von Forst, Naturschutz, verschiedenen städtischen Behörden und aufgrund eines Gutachtens erstellt wurde.
Folgende Maßnahmen können demnach auch für den Blumenauer Bruch und Friesenheimer Insel vorgesehen werden
1. Sandrasenerhaltungspflege
2. Pflege von Extensiv-Äckern
3. Entwicklung von Grünland und Streuobstwiesen aus Äckern
4. Entwicklung von Gras- und Krautsäumen
5. Pflanzung und Pflege von Baumreihen, auch Kopfweiden
6. Heckenbepflanzung - strauchartige Gehölzvegetation
7. Wiedervernässung ? Gräben ? Senken
8. Anlage von Flachwasserzonen, Teichen und Tümpeln
9. Waldbegründung ? Aufforstung
10. Waldumbau in naturraumtypische Wälder
Eine förderfähige Anerkennung dieser Biotopvernetzung könnte dann durch das Regierungspräsidium, Amt für Landwirtschaft, erfolgen. Damit stünden Fördergelder zur Verfügung, z.B. für eine Extensivierung der Landwirtschaft bis hin zum Anbauverzicht, für eine Biotopentwicklung oder für die Landschaftspflege.
Laut Herrn Rose soll am 23.6.16 ein Sondertermin nur für Bezirksbeiräte und Gemeinderäte der Nordstadtteile und am 29.9.16 der Billigungsbeschluss im AUT stattfinden. Im 4. Quartal 2016 findet die Beteiligung der Bürgerschaft.
Für Wilken Mampel macht die geplante Hebung des Grundwasserspiegels im Blumenauer Bruch wenig Sinn. Durch die Anlage von Tümpeln und weitere Vernässung von Senken sei die Nutzung der Ackerflächen faktisch unmöglich. Damit wäre überdurchschnittlich fruchtbares Ackergelänge in großen Teilen unbrauchbar. Fraglich sei auch die Gefährdung von Ortsteilen von Scharhof, die Blumenauer Aussiedlerhöfe und Kirschgartshausen sowie Fünfhausen. Geplant seien die Maßnahmen lediglich für das städtische Gelände vom Blumenauer Bruchrand bis zur großen durchgehenden Baum- und Heckenbepflanzung, nördlich davon auf landeseigenem Gelände bis an die Lampertheimer Gemarkung seien keine weiteren Maßnahmen geplant. Auf den angrenzenden Gebieten sei die Biotopvernetzung bereits abgeschlossen und Maßnahmen weitestgehend umgesetzt.
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