Im internationalen Jahr der Pflanzengesundheit macht das
Julius Kühn-Institut (JKI), das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, auf den neuen Pflanzengesundheitspass aufmerksam. Er soll die Verbreitung von Schädlingen und Pflanzenkrankheiten eindämmen.
Nicht nur Touristen, auch Pflanzen müssen bei Reisen innerhalb der EU nun einen Pass vorweisen. Seit Dezember 2019 gilt diese Pflicht auch für Zimmer-, Garten- und Balkonpflanzen sowie für Pflanzenteile und Saatgut bestimmter Arten. Zu erkennen sind diese Pässe an der aufgedruckten EU-Flagge und der Aufschrift "Pflanzenpass/Plant Passport".
Quelle: Verband Wohneigentum e.V.