Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe

21.02.2018

Nachbarschaftshilfe

Aktive Nachbarschaftshilfe kann
Leben retten:

"Unter Nachbarn ist das doch selbstverständlich!"

Für die meisten Mitglieder im Verband Wohneigentum versteht sich das von selbst: Unter Nachbarn hilft man sich. Ob es um kleine Hilfsdienste während der Ferienzeit geht, um Blumengießen oder das Annehmen von Paketen - ein gutes Verhältnis untereinander ist eine schöne und angenehme Basis für das gemeinschaftliche Leben. Dass ein bisschen Aufmerksamkeit auch Leben retten kann, erfuhren jetzt einige Mitglieder des Verbands Wohneigentum Heinsheim am Neckar.

Kleine Hilfen unter Nachbarn? Etwas Unterstützung, wo sie nötig ist? Gefälligkeiten, ohne dass gleich dafür bezahlt werden muss? Für die meisten Mitglieder im Verband Wohneigentum sind solche Dinge völlig normal. Natürlich muss gewährleistet sein, dass man auch seine Ruhe genießen und sich zurückziehen kann, wenn man das möchte. Aber wenn in einer natürlich gewachsenen Nachbarschaft ein Lächeln die Währung für kleine Hilfen ist, dann haben alle etwas davon.

Viele engagierte Projekte in den örtlichen Vereinen

Viele engagierte Projekte in den örtlichen Vereinen
In vielen örtlichen Vereinen des Verbands Wohneigentum existieren Projekte und Gruppierungen, in denen direkte Nachbarschaftshilfe angeboten wird. Da werden oft unverbindlich und diskret leichte Dienstleistungen angeboten. Diejenigen, die auf diese Offerten zurückgreifen, sind meistens Familien, Alleinerziehende und Senioren. Oft geht es da um Hilfen beim Einkauf und im Haushalt, um Gartenpflege oder die Fahrt zum Arzt - aber auch um Kinderbetreuung oder ums Ausfüllen von Anträgen. In aller Regel profitieren sämtliche Generationen von dieser organisierten Nachbarschaftshilfe. Bei guter Organisation ist übrigens auch garantiert, dass die Bereitschaft einzelner Mitglieder nicht übermäßig ausgenutzt wird, dass also die anstehenden Aktivitäten auf alle Schultern verteilt werden.

Was sich nun in Heinsheim ereignete, zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie sehr nachbarschaftliches Denken und Handeln in den Köpfen und Herzen der Verbandsmitglieder verankert ist. Während eine Gruppe von Menschen zum Friedhof ging, um einen Mitbewohner auf dessen letztem Weg zu begleiten, blieb einer aus dem Trauerzug ganz plötzlich stehen. Claus W. (Name der Redaktion bekannt) erinnert sich: "Als wir aufschlossen, fragte er, ob wir ebenfalls Hilferufe vernahmen." Und tatsächlich, so Claus W. weiter, "wir lokalisierten, dass die Rufe vom Balkon des Hauses kommen mussten, vor dem wir standen."

Trauergemeinde hilft spontan - und rettet Leben

Also betraten einige aus der Trauergemeinde das Grundstück, es wurde geklopft und geklingelt, aber niemand öffnete. "Wegen einer geschlossenen Brüstung konnten wir den Balkon von unten nicht einsehen," so W., "also suchten wir nach einer Möglichkeit, nach oben zu kommen. An der Garage des Hauses fanden wir eine Auszugsleiter, die wir an die Brüstung stellten und aufstiegen."

Als die Helfer oben ankamen, fanden sie einen älteren Herrn vor, der an der rechten Hand und an der Stirn blutete. Was passiert war, konnte zunächst nicht geklärt werden - es spielte natürlich auch keine Rolle. Was wichtig war, das war jetzt die schnelle Hilfe. Immerhin erfuhren die Nothelfer das Alter des Mannes: 92.

Gut durchdachte Hilfsmaßnahmen

Notruf 112
Claus W. schildert die Situation weiter: "Sein rechter Fuß sah auch nicht gut aus, und er konnte nicht aufstehen. Meine Frau setzte unterdessen unter 112 einen Notruf ab und schilderte der Notrufzentrale die aktuelle Situation. Bis zum Eintreffen des Rettungswagens betreuten wir den Gestürzten und schützten ihn mit einer Decke vor dem Auskühlen."

Erst als der Rettungsdienst vor Ort war, verließen die Ersthelfer den Mann. "Wir eilten zum Friedhof," so wiederum Claus W., "um unserem verstorbenen Nachbarn die letzte Ehre zu erweisen." Vom Friedhof aus sah die Trauergemeinde schließlich den Notarztwagen vorbeifahren - mit Blaulicht.

... und was passiert bei Schäden?

Kleine Hilfen sollten also selbstverständlich sein. Nicht nur, weil sie Leben retten können, sondern weil sie die Grundlage für ein angenehmes Miteinander sind. Was aber wäre gewesen, wenn es beim Erklimmen des Balkons einen Schaden gegeben hätte? Oder ganz allgemein - auf die "normale" Nachbarschaftshilfe bezogen: Was ist, wenn etwas passiert, etwa beim Transport von schweren Dingen, beim Blumengießen im Urlaub oder beim Rasenmähen? Wer kommt für den Schaden auf?

"In aller Regel braucht sich der Helfende keine Sorgen zu machen," sagt Roland Schimanek, Geschäftsführer des Verbands Wohneigentum Baden-Württemberg, "bei nachbarschaftlichen Gefälligkeitshandlungen ist nämlich ein stillschweigender Haftungsausschluss gegeben. Ganz einfach, so Schimanek ergänzend, "weil niemand dafür bestraft werden sollte, wenn er Nachbarn, Freunden oder Verwandten hilft." Wenn also beim Rasenmähen versehentlich ein kostbarer Strauch abgeholzt wird, wenn ein teurer Aquarienfisch den Urlaub nicht überlebt, haftet der Auftraggeber.

Natürlich: Wer grob fahrlässig handelt oder etwa vorsätzlich den seltenen Papagei im Garten aussetzt, haftet selbst. Auch wer bei handwerklicher Hilfsleistung so pfuscht, dass Schäden die logische Folge sind, kann zur Rechenschaft gezogen werden. Ansonsten gilt: Hilfe darf nicht bestraft werden. Im Gegenteil: Hilfe unter Nachbarn sollte selbstverständlich sein. Sie kann ja auch, wie unser schönes Beispiel aus dem Bezirksverband Neckar - Odenwald zeigt, Leben retten.

Matthias Kühn Verband Wohneigentum Baden - Württemberg e.V.

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