Private Bauhelfer anmelden

Private Bauhelfer anmelden

14.03.2018

Private Bauhelfer anmelden
Schließen für sich privat eine Bauhelfer-Unfallversicherung.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Führt man privat Baumaßnahmen durch, so wird man zum "Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten" (Eigenbauunternehmer).

Zu solchen Baumaßnahmen zählen Neu-, Um-, Aus- oder Anbau, Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Verputzer-, Installations-, Schreiner-, Maler-, Fliesen- und Bodenlegerarbeiten sowie auch Abbruch- und Erdarbeiten.

Sind an diesen Arbeiten neben dem Bauherrn und dessen Ehegatte oder Lebenspartner auch Dritte beteiligt, ist man als Bauherr gesetzlich verpflichtet, diese Helfer bei der BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) anzumelden. Unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. Auch eventuell vorhandene private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen der Helfer befreien nicht von dieser Meldepflicht!

Ergänzende Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bzw. eventuelle Ausnahmen finden Sie auf folgenden Webseiten der BG BAU:

Private Bauherren

Private Bauhelfer

Die Baumaßnahme muss binnen einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, hierzu gibt es einen Online-Service: Bauvorhaben anmelden
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie weitere Informationen und Unterlagen.

Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Unfang der Arbeiten. Grundlage sind die Hilfskräfte und deren Arbeitsstunden (sie müssen im "Eigenbaunachweis" angegeben werden): Nähere Infos und Beispiel zur Beitragsberechnung

Der Bauherr, sein Ehegatte oder Lebenspartner sind nicht gesetzlich versichert. Sie können sich:

  • freiwillig bei der BG BAU versichern,nähere Informationen dazu finden Sie im http://www.bgbau.de/mitglieder/bauherr/downloads/merkblatt-fuer-private-bauherren"Merkblatt für Bauherren" der BG BAU , hier auch der direkte Link zum

Antrag auf freiwillige Versicherung

  • oder Sie schließen für sich privat eine Bauhelfer-Unfallversicherung ab.

Bei Interesse an einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung macht Ihnen unser Versicherungspartner, die AXA Versicherung AG, gerne ein unverbindliches Angebot. Die Bauherren-Unfallversicherung der AXA schützt Sie als Bauherren gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls und bietet außerdem die Möglichkeit, auch Ihre Bauhelfer - Bekannte, Freunde, Verwandte - über den gesetzlichen Versicherungsschutz hinaus abzusichern. Bitte melden Sie sich bei Interesse in der Landesgeschäftsstelle

Kontaktdaten BG BAU bei Fragen zu Eigenbauarbeiten:
Region Süd
mit den Standorten München, Dresden, Böblingen und Karlsruhe
Tel.: 0800 182720704
Fax: 0800 6686688-27516
E-Mail: mbs@bgbau.de

Standort Karlsruhe: Steinhäuserstr. 10, 761335 Karlsruhe

Bitte achten Sie als Bauherr auch auf die Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Absturzsicherung, Schutzkleidung).

Quelle: Verband Wohneigentum - Landesverband Baden - Württemberg e.V.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.