Energieausweise älterer Häuser werden Mitte des Jahres ungültig

Energieausweise älterer Häuser werden Mitte des Jahres ungültig

20.04.2018

Energieausweise sind nur zehn Jahre gültig und müssen anschließend neu ausgestellt werden. 2018 laufen die ersten Exemplare ab. Dies sollten Eigentümer beachten, wenn sie ihr Haus im Jahresverlauf verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Ausstellen dürfen nur qualifizierte Energieberater.

Energieausweise älterer Häuser werden Mitte des Jahres ungültig
Energieausweise älterer Häuser werden Mitte des Jahres ungültig.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"
Wie die Deutsche Energie-Agentur (dena) aktuell berichtete, werden die ersten Energieausweise für ältere Häuser zur Mitte des Jahres ungültig. Diese Ausweise haben eine Laufzeit von zehn Jahren und wurden ab Juli 2008 für Häuser ausgestellt, die vor 1966 errichtet wurden. Möchten Hauseigentümer solcher Gebäude ihr Objekt jetzt oder in naher Zukunft verkaufen, vermieten oder verpachten, müssen sie einen aktuellen Energieausweis vorlegen. Wer jetzt also plant, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, sollte sich nach Auskunft der dena an einen qualifizierten Energieberater wenden. Hierzu hat die Energieagentur eine Expertenliste erstellt, die über das Internet abgerufen werden kann: Energieeffizienz-Expertenliste.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis ?

Aktuell gibt es zwei unterschiedliche Energieausweise: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde. Diese sind stark vom Verhalten der Bewohner abhängig. Aus diesem Grund raten die Energieagentur wie auch der Verband Wohneigentum NRW e.V. eher zum wesentlich aussagekräftigeren Bedarfsausweis. Hierfür berechnet ein Energieberater den Energiebedarf anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes - und zwar unabhängig vom Nutzerverhalten. Berücksichtigt werden dabei die Qualität der Gebäudehülle (wie Fenster, Decken und Außenwände), der Heizungsanlage und des Energieträgers. Deutlich exakter zeigen sich damit der energetische Zustand des Hauses und mögliche Sanierungsmaßnahmen, durch die der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann.

Eigentümer haben die Wahl

Generell können Eigentümer zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis wählen. Ausnahme: Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Diese Gebäude dürfen nicht energetisch saniert sein. Einen Energieausweis benötigen Neubauten oder umfassend modernisierte Häuser seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 (1. Februar 2002), sodass in diesen Fällen die Energieausweise bereits erneuert wurden.

Weitere Informationen zum Energieausweis gibt natürlich auch Ihr Verband Wohneigentum NRW e.V. und Baden - Württemberg e.V.

Quelle: Verband Wohneigentum - Landesverband NRW e.V.

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.