Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften
10.02.2020
Wer als Verbraucher über das Internet oder per Telefon einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, hat ein Widerrufsrecht, so der Bundesgerichtshof (Urt. v. 07.07.2016, Az. I ZR 30/15 u. I ZR 68/15). Die zweiwöchige Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften gilt auch für derartige Maklerverträge.
Quelle: VERBAND WOHNEIGENTUM NORDRHEIN-WESTFALEN E.V.