Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften

10.02.2020

Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften
© Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"
Wer als Verbraucher über das Internet oder per Telefon einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt, hat ein Widerrufsrecht, so der Bundesgerichtshof (Urt. v. 07.07.2016, Az. I ZR 30/15 u. I ZR 68/15). Die zweiwöchige Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften gilt auch für derartige Maklerverträge.

Quelle: VERBAND WOHNEIGENTUM NORDRHEIN-WESTFALEN E.V.

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