Ab März hat die Schonzeit für Tier- und Pflanzenwelt begonnen bis zum 30. September sind nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt

Schonzeit für Tier- und Pflanzenwelt ab März
Baumschutzsatzung bestimmt die Vorgaben.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Ab März tritt jährlich die Schonzeit für Tiere und Pflanzen in Kraft. Ein drastischer Rückschnitt von Hecken und Sträuchern ist bis Ende September untersagt. Bei Verstößen gegen diese gesetzlich festgelegte Schonzeit können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz besagt, dass Sträucher, Hecken und andere Gehölze im eigenen Garten zum
Schutz der Tierwelt während der Brut- und Nistzeit
nicht zu stark geschnitten werden dürfen.

Damit soll eine ungestörte Aufzucht der Jungtiere gewährleistet und eine Zerstörung der Nester oder Gelege verhindert werden. Das Gesetz verbietet lediglich einen Radikalschnitt. Erlaubt sind hingegen auch in den Sommermonaten schonende Form- und Pflegeschnitte. Viele Eigentümer sind dennoch verunsichert, ob sie ab März noch Bäume und Sträucher in ihrem Garten schneiden dürfen.

Die Rechtsberatung erläutert die Gesetzeslage.

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