Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Eine für Alle

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Wichtig: Erst den Antrag stellen; ist der bewilligt, dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen. Beispielbild.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

17.06.2021

Möchten Sie Ihre Immobilie energetisch modernisieren, damit Energie sparen und Ihren Beitrag zum Klimaschutz fördern lassen?

Ab dem 1. Juli 2021 wird es einfacher, dafür Kredite und Zuschüsse zu beantragen. Die Bundesregierung hat das be -
stehende Fördersystem neu strukturiert und gebündelt:

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) enthält 10 Förder -
programme, die bisher einzeln beantragt werden mussten.

Jetzt lassen sie sich auch kombinieren, ein Antrag reicht aus.

  • Fördergelder lassen sich einfacher beantragen. Ein universelles Antragsformular reicht aus.

  • Neu ist zudem, dass jede Art von Förderung wahlweise als Kredit oder als Zuschuss beantragt werden kann. Für Förderkredite ist die KfW zuständig, wer ein Vorhaben lieber mit einem Zuschuss umsetzen möchte, kann sich direkt an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wenden.

  • Die förderfähigen Kosten für Sanierungsmaßnahmen haben sich erhöht: Statt 50.000 sind es nun 60.000 Euro pro Antrag und Jahr.

  • Ist Ihr Sanierungsvorhaben Teil eines professionellen Sanierungsfahrplans, lässt sich ein Bonus von 5 Prozent bekommen.


Die Änderungen sind Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Der Bereich Gebäude ist wichtig, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Schließlich entsteht ein Viertel unseres CO2-Ausstoßes durch Gebäude und ihre Energieversorgung. Das Potential ist also groß, Energie einzusparen. Und dabei will der Staat Wohneigentümer*innen unter die Arme greifen.

Einsparen und Umstellen

Das neue Fördersystem fasst das Einsparen von Energie und das Umstellen auf Erneuerbare Energien erstmals zusammen und belohnt beides stärker als bisher. Wer beispielsweise ein Einfamilienhaus bis zur Stufe "Effizienzhaus 40" (höchste Anforderungen in Sachen Energieeffizienz) sanieren möchte, erhält dafür bis zu 75.000 € Zuschuss von der staatlichen Förderbank KfW.

Ein Antrag reicht

Ein weiterer Vorteil der neuen BEG ist es, dass Sie nun Fördergelder einfacher beantragen können. Ein universelles Antragsformular reicht aus, um Förderung für eine Sanierung, einen Neubau oder auch für mehrere Einzelmaßnahmen wie die Installation einer Wärmepumpe und eines sommerlichen Wärmeschutzes auf den Weg zu bringen - auch für Fachplanung und Baubegleitung gibt es Geld.

Alle Sanierungsmaßnahmen werden gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige der Immobilie zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegen. Einen Extrazuschuss von 5 Prozent erhält, wer gemeinsam mit einem Energieexperten oder einer Energieexpertin einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt. Die geplante Effizienzhaus-Stufe muss dafür innerhalb von 15 Jahren vollständig umsetzt werden. Auch ist es nun möglich, die Zertifizierung von Neubauten mit dem Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" zusätzlich fördern zu lassen.

Zuschuss oder Kredit?

Neu ist zudem, dass jede Art von Förderung wahlweise als Kredit oder als Zuschuss beantragt werden kann. Für Förderkredite ist die KfW zuständig, wer ein Vorhaben lieber mit einem Zuschuss umsetzen möchte, kann sich direkt an das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wenden. Seit Anfang des Jahres fördert es alle einzelnen energetischen Maßnahmen mit einem Zuschuss, der direkt ausgezahlt wird. Der Betrag ist genauso hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit.

Wer darf beantragen?

Förderungen von Einzelmaßnahmen oder auch Gesamtsanierungen können Eigentümer*innen, aber auch Menschen, die mieten oder pachten, beantragen. Letztere brauchen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin.

Wichtig beim Antrag

  • Erst den Antrag stellen; ist der bewilligt, dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen.

  • Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt Aufschluss darüber, welche Förderprogramme es für Ihr Anliegen auf Bundes- und Länderebene gibt.

  • Pflicht für die Förderung: Für die Fachplanung und Baubegleitung eines Effizienzhauses benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Auch dafür gibt es Förderung - beantragen Sie Fachplanung und Baubegleitung direkt mit Ihrem Antrag auf den Kredit oder Zuschuss.

Tipp: Wenn Sie nur die Heizungsanlage austauschen oder optimieren möchten, kann statt des Experten für Energieeffizienz auch ein Fachunternehmen die benötigte Bestätigung ausstellen. Fl

Weitere Informationen

Quelle: Verband Wohneigentum e.V.

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