Das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreis informiert

Das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreis informiert
Symbolbild.   © Verband Wohneigentum "Bezirksverband Neckar-Odenwald"

02.07.2026

Da das Landratsamt Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreis aufgrund des Niedrigwassers die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern vom 01. Juli bis einschließlich 30. September 2026 eingeschränkt hat, ist Folgendes zu beachten:

Was ist verboten?

Es ist verboten, Wasser für die Land-, Forst- oder Gartenwirtschaft mit technischen Geräten wie Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen zu entnehmen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Erlaubnis zur Wasserentnahme besitzen, die bereits solche Einschränkungen enthält.

Allgemeinverfügung zum Download:

RVO Wasserentnahmeverbot 2026.pdf (658.0 KB, PDF-Datei)

Hier zur Information des Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis...

Quelle: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

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