Das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreis informiert
Da das Landratsamt Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreis aufgrund des Niedrigwassers die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (außer dem Neckar) vom 14. Juli bis einschließlich 30. September 2025 eingeschränkt hat, ist Folgendes zu beachten:
Was ist verboten?
Es ist verboten, Wasser für die Land-, Forst- oder Gartenwirtschaft mit technischen Geräten wie Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen zu entnehmen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Erlaubnis zur Wasserentnahme besitzen, die bereits solche Einschränkungen enthält.
Was ist weiterhin erlaubt?
Privatpersonen dürfen weiterhin geringe Mengen Wasser mit Handgefäßen, Gießkannen oder Eimern schöpfen.
Hier zur Information des Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis...
Quelle: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis