Das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreis informiert

Da das Landratsamt Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreis aufgrund des Niedrigwassers die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern vom 01. Juli bis einschließlich 30. September 2026 eingeschränkt hat, ist Folgendes zu beachten:
Was ist verboten?
Es ist verboten, Wasser für die Land-, Forst- oder Gartenwirtschaft mit technischen Geräten wie Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen zu entnehmen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Erlaubnis zur Wasserentnahme besitzen, die bereits solche Einschränkungen enthält.
Allgemeinverfügung zum Download:
Hier zur Information des Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis...
Quelle: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis