Da von den teilweise extremen Entwicklungen der Grundsteuerreform sehr viele Mitglieder unserer Vereine/Gemeinschaften betroffen sein werden, hat
der Landesverband in seiner Vorstandssitzung im November beschlossen, einer gemeinsamen Ver -
fassungsklage mit dem Bund der Steuerzahler sowie Haus + Grund Baden und Württemberg beizutreten.
Die Klage wurde am 08.12.2022 eingereicht.
Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, um die extreme Schlechterstellung unserer Mitglieder abzuwenden.
1. Die verlängerte Abgabefrist bis 31.01.2023 möglichst abwarten.
2. Gegen bereits ergangene Bescheide, die nicht vorläufig sind, Einspruch einlegen.
Ein Musterschreiben für den Einspruch finden Sie auf unserer Website unter:
Quelle: Petra Heck Verband Wohneigentum Landesverband Baden-Württemberg e.V.