Lichtreflexion mit Photovoltaikanlagen
Nachbarschaftsrecht:
Nachbarn von Wohngebäuden mit Sonnenkollektoren auf ihren Dächern müssen Lichtreflexionen hinnehmen.
Die Reflexion der Sonnenstrahlen blendet Nachbarn nicht "unzumutbar". Dabei verweisen die Nachbarn
auf die technischen Normen und Vorschriften zur Bewertung von Lichtimmissionen und die vor -
geschriebenen Grenzwertüberschreitungen.