Dachsanierung: Was müssen Hauseigentümer beachten?

Dachsanierung: Was müssen Hauseigentümer beachten?
Symbolbild: KI-generierter Inhalt.   © "Verband Wohneigentum Bezirksverband Neckar-Odenwald"

Eine Dachsanierung ist für Hauseigen-
tümer eine größere Investition.

Neben der Auswahl des richtigen Fachbetriebs und der Frage nach den Kosten müssen auch gesetzliche Vor -
gaben beachtet werden.

Besonders in Baden-Württemberg spielen dabei die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Photovoltaikpflicht eine wichtige Rolle.

Reparatur oder grundlegende Dachsanierung?

Zunächst sollte geklärt werden, welche Arbeiten tatsächlich geplant sind. Werden lediglich einzelne beschädigte Dachziegel ausgetauscht, handelt es sich in der Regel um eine Reparatur. Anders kann es aussehen, wenn die gesamte Dacheindeckung oder Dachabdichtung erneuert wird. Eine solche grundlegende Dachsanierung kann weitergehende gesetzliche Anforderungen auslösen.

Anforderungen an die Dämmung

Werden bei der Sanierung Bauteile der Gebäudehülle verändert, können die Anforderungen des GEG greifen. Für Dachflächen gilt grundsätzlich ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/(m²·K). Welche Dämmung und welcher Dachaufbau im konkreten Fall erforderlich sind, sollte deshalb bereits bei der Planung mit einem Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten geklärt werden.

Eine Dachsanierung bietet zudem die Möglichkeit, die energetische Qualität des Hauses deutlich zu verbessern und langfristig Heizenergie zu sparen.

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Photovoltaikpflicht. Bei grundlegenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden besteht in Baden-Württemberg grundsätzlich die Pflicht, eine Photovoltaikanlage zu installieren bzw. die gesetzlichen Anforderungen auf andere zulässige Weise zu erfüllen.

Deshalb sollte die Photovoltaikanlage von Anfang an gemeinsam mit der Dachsanierung geplant werden. Zu berücksichtigen sind unter anderem die geeignete Dachfläche, Verschattung, Statik, Leitungswege und der spätere Netzanschluss.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen oder Befreiungen möglich. Wer sich darauf berufen möchte, sollte dies unbedingt vor Beginn der Arbeiten prüfen.

Baurecht und Denkmalschutz beachten

Nicht jede Dachsanierung ist genehmigungspflichtig. Werden jedoch beispielsweise die Dachform verändert, das Dach angehoben, größere Gauben eingebaut oder zusätzliche Flächen geschaffen, kann eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.

Auch örtliche Gestaltungsvorschriften, Bebauungspläne oder der Denkmalschutz können Vorgaben machen. Daher empfiehlt es sich, bereits vor der Auftragserteilung bei der zuständigen Baurechts- beziehungsweise Denkmalschutzbehörde nachzufragen.

Dachstuhl und Schadstoffe prüfen

Vor einer umfangreichen Sanierung sollte auch der Zustand des Dachstuhls überprüft werden. Das gilt insbesondere dann, wenn später eine Photovoltaikanlage installiert werden soll.

Bei älteren Gebäuden sollte zudem geklärt werden, ob möglicherweise asbesthaltige Dachplatten oder andere schadstoffhaltige Baustoffe vorhanden sind. Derartige Materialien dürfen nicht einfach selbst ausgebaut und entsorgt werden.

Förderung rechtzeitig prüfen

Energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Deshalb sollten Eigentümer bereits vor der Auftragserteilung prüfen, ob für die geplanten Maßnahmen eine Förderung infrage kommt und welche technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Unternehmererklärung aufbewahren

Nach energetisch relevanten Arbeiten sollte der Eigentümer auf die erforderliche Unternehmererklärung achten. Der Fachbetrieb bestätigt damit, dass die ausgeführten Arbeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Unterlagen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.

Gut geplant spart Ärger und Kosten

Für Hauseigentümer empfiehlt sich daher folgende Reihenfolge:

  • Dach und Dachstuhl überprüfen lassen

  • Geplanten Dachaufbau und Dämmung festlegen

  • Photovoltaikpflicht prüfen

  • PV-Anlage gegebenenfalls gleich mitplanen

  • Baurecht, Bebauungsplan und Denkmalschutz prüfen

  • Fördermöglichkeiten vor Auftragserteilung klären

  • Mehrere vergleichbare Angebote einholen

  • Unternehmererklärung und technische Unterlagen nach Abschluss sichern

Tipp

Eine Dachsanierung sollte nicht allein als Austausch von Dachziegeln betrachtet werden. Sie ist eine gute Gelegenheit, Dämmung, Energieeffizienz und Photovoltaik gemeinsam zu planen. Wer die gesetzlichen Anforderungen frühzeitig prüft, kann spätere Nacharbeiten, zusätzliche Kosten und unnötigen Ärger vermeiden.

Für Hauseigentümer in Baden-Württemberg gilt daher: Erst planen und rechtlich prüfen - dann den Auftrag vergeben.(C.W.)

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