Teil 2

1. In der Mietwohnung ist ein Schaden entstanden. Muss der Mieter einen Handwerker in die Wohnung lassen?

Wohnungstür
© Martin Breidbach
Unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften hat ein Mieter es zu dulden, einen Handwerker oder den Vermieter in die Wohnung zu lassen, um notwendige Reparaturen durchzuführen. Wegen der Kontaktverbots darf nur eine Person in die Wohnung. Falls ein Mieter sich in Quarantäne befindet oder zu einer Risikogruppe gehört, kann der Zugang verweigert werden. In Ausnahmefällen, z.B. wenn die Heizung defekt ist oder bei einem Wasserrohrbruch, darf ein Handwerker unter Beachtung der Hygiene und Schutzvorschriften die Wohnung betreten.

2. Sind Wohnungsbesichtigungen möglich?

Unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften hat ein Mieter es zu dulden, dass bei einem anstehenden Mieterwechsel die Wohnung von einzelnen Mietinteressenten besichtigt wird. Falls ein Mieter sich in Quarantäne befindet oder zu einer Risikogruppe gehört, kann die Besichtigung verweigert werden. Für eine Wohnungsübergabe bei Mieterwechsel ist die Schlüsselübergabe ausreichend. Eine Besichtigung mit Übergabeprotokoll ist nicht zwingend notwendig, kann ggf. auch per Video erfolgen.

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle .

Hinweis zum Datenschutz

Wir verwenden nur technisch notwendige Session-Cookies. Diese werden automatisch gelöscht, sobald Sie die Sitzung auf unseren Webseiten beenden und den Browser schließen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.