Rund um die Eigentumswohnung
Sie haben den Traum einer eigenen Immobilie mit dem Kauf einer Eigentumswohnung realisiert und können sich zurücklehnen. Ganz so ist es nicht! Sie haben nicht nur eine Wohnung erworben, sondern sind auch "Zwangsmitglied" in einer Wohneigentümergemeinschaft geworden. Dadurch ergeben sich für Sie eine Reihe von Rechten und Pflichten, die im Wohneigentumsgesetz (WEG) geregelt sind.
So darf etwa das Sondereigentum nicht nach Belieben genutzt werden, sondern es ist auf die anderen Wohnungseigentümer Rücksicht zu nehmen.
Jetzt kommen neue Themen auf Sie zu, mit denen Sie bisher nichts zu tun hatten.
Eigentümerversammlung
Hausverwaltung
Instandhaltungsmaßnahmen
Gemeinschaftseigentum
Es tauchen Fragen auf:
Warum muss ich die Kosten für die Renovierung des Nachbarbalkons übernehmen?
Wer hat die Betriebskostennachzahlung bei einem Eigentümerwechsel zu zahlen?
Welche Rechte habe ich, wenn keine Hausverwaltung vorhanden ist und keine Eigentümerversammlung durchgeführt wird?
Wir helfen Ihnen bei allen Themen und Fragen mit kompetenter Beratung.