Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung Gut abgesichert - auch im Winter

Manchmal hat man einfach Pech. Freunde kommen zu Besuch und auf Ihrem Grundstück kommt jemand auf eisigem Boden zu Fall. Doch zum Glück ist für die Mitglieder des Verband Wohneigentum gegen diese Risiken des Alltags vorgesorgt. Denn hier greift die im Mitgliedsbeitrag enthaltene Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung.

Nicht geräumter Weg zum Haus
Ein nicht geräumter Weg zum Haus. Kommt hier jemand zu Schaden, greift die Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung   © VWE/Martin Breidbach
Gerade im Winter können durch Eis- und Schneeglätte die Wege zur Haustüre oder der Gehweg zu einer Schlitterpartie werden. Kommt jemand zu Schaden, wird die gegnerische Krankenkasse die Behandlungskosten von Ihnen zurückfordern.
Mitglieder im Verband Wohneigentum haben für solche Fälle Versicherungsschutz, denn in der Mitgliedschaft ist bereits eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung enthalten, die bei Personen- und Sachschäden mit bis zu 10.000.000 Euro, bei Vermögensschäden mit bis zu 200.000 Euro einspringt.


Beispiele:

  • Schnee und Eis haben den Weg vom Gartentor zur Haustür zu einer Schlitterpartie gemacht. Doch noch bevor Sie dazu gekommen sind, diesen vom Schnee zu befreien oder gegen die Eisglätte zu streuen, rutscht der Briefträger aus, fällt unglücklich und bricht sich ein Bein. Die Krankenkasse wird sich die Behandlungskosten von Ihnen zurückholen wollen.

  • Der Herbststurm fegt Ziegel von Ihrem Dach, und sie landen ausgerechnet auf einem fremden Auto. Die Motorhaube ist zerbeult, und die Rechnung für die Reparatur landet in Ihrem Briefkasten.


Mehr Informationen zu dieser Versicherung finden Sie in unserem

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Welche Pflichten rund um die weiße Pracht im Winter auf Haus- und Wohneigentümer zukommen, haben wir hier zusammengestellt.

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