Versicherungsschutz für Flüchtlinge
Kriegsflüchtlinge kommen aus der Ukraine nach Deutschland. Solidarisch nehmen Menschen sie privat in Wohnungen und Häusern auf. Unser Partner, die DEVK Versicherung erweitert den Versicherungsschutz für die Bestandskunden bedarfsgerecht und kostenfrei. Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. Dezember 2022. Ausgenommen ist die KFZ-Versicherung. Hier gilt die Regelung zunächst bis zum 31.05.2022.
Gebäudeversicherung
Vermietet ein DEVK Kunde ein privates Einfamilienhaus oder eine Wohnung in einem privaten Mehrfamilienhaus an Flüchtlinge aus der Ukraine, muss nichts an den bestehenden Verträgen verändert oder angezeigt werden. Das gilt auch, wenn diese kostenfrei bereitgestellt werden.
Hausratversicherung
Werden im Haushalt Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen, ist der Hausrat der Flüchtlinge im Rahmen der bestehenden Hausratversicherung automatisch mitversichert.
Haftpflichtversicherung
Besteht eine private Haftpflichtversicherung und werden Flüchtlinge in den Haushalt mit aufgenommen, sind diese Personen über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. In diesen besonderen Fällen auch dann, wenn nur eine Single-Haftpflichtversicherung besteht.
Die Flüchtlinge werden den im Haushalt lebenden Familienangehörigen gleichgestellt. Dementsprechend sind Schäden untereinander ausgeschlossen (Ausschluss Eigenschäden).
Rechtsschutz
Nimmt ein DEVK-Kunde ukrainische Flüchtlinge zu Hause auf, kann er die telefonische Rechtsberatung auch für diese in Anspruch nehmen.
Kraftfahrtversicherung
Schäden, die von unversicherten ukrainischen Pkw verursacht werden, werden übernommen. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 31.05.2022
Der DEVK ist es sehr wichtig, die helfenden Menschen und vor allen Dingen die Menschen in Notlage zu unterstützen.