Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan - Auszug aus der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt
Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung hatten die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, bis zum 29. April 2010 zum Entwurf des Lärmaktionsplanes, Teilplan Straßenverkehr, Stellung zu nehmen. Stellungnahmen konnten sowohl schriftlich als auch per E-Mail oder über ein auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt angebotenes Online-Formular abgegeben werden.
Alle eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen (allein von Goldsteiner Bürgern wurden über 800 Stellungnahmen durch unsere Unterschriftslisten und Meldungen über den PC eingereicht!!!) wurden einer rechtlichen und fachlichen Prüfung unter Einbeziehung der Fachbehörden (z.B. der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung) unterzogen. Die Ergebnisse aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung können nach Kommunen alphabetisch gegliedert in tabellarischer Form im Anhang B des Lärmaktionsplanes eingesehen werden.
Der vorliegende Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt eine Momentaufnahme dar, die erstmals die bestehenden Lärmkonflikte an Hauptverkehrsstraßen dokumentiert. Im Laufe des Verfahrens zur Erstellung des Lärmaktionsplanes wurde eine Fülle von unterschiedlichen Maßnahmenvorschlägen auf ihre Umsetzbarkeit in rechtlicher, fachlicher und finanzieller Hinsicht geprüft. Hierdurch ergeben sich Ansatzpunkte und Prüfaufträge für die weitere Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen.
Die Lärmminderungsplanung ist als kontinuierliche Aufgabe und der nun erstmalig fertig gestellte Teilplan Straßenverkehr als Einstieg in ein langfristiges Verfahren zu verstehen, in dessen Verlauf auf Erleichterungen für die Realisierung von Lärmschutz und tatsächliche Lärmentlastungen hingearbeitet wird.
Spätestens mit der im Sommer 2012 fertig zu stellenden Lärmkartierung (Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. KFZ/a) wird die Anzahl der zu betrachtenden Straßen deutlich zunehmen. Damit wird auch die Zahl der von der Lärmaktionsplanung erfassten Menschen anwachsen.
Auszug Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr - Seite 201 ff.
Die Bundesautobahn A 5:
Derzeit wird die A 5 in dem betrachteten Abschnitt bereits von einer 5 m hohen Lärmschutzwand geschützt. Trotz Lärmschutzwand existiert gemäß Kartierung in diesem Bereich allerdings eine Lärmbelastung bzw. z. T. auch ein Lärmkonflikt. Dabei beläuft sich die Anzahl der ausschließlich von einer Lärmbelastung (LDEN>65 dB (A) und/oder LNight>55 dB (A)) Betroffenen auf ca. 946 Personen am Tage bzw. ca. 694 Personen während der Nacht. Die Anzahl der von einem Lärmkonflikt (LDEN>70 dB (A) und/oder LNight>60 dB (A)) Betroffenen liegt bei ca. 669 Personen am Tage bzw. ca. 1.164 Personen während der Nacht.
Für den Bereich der A 5 stellt das ASV Frankfurt fest, dass die bestehende Lärmschutzwand im Jahr 2008 erneuert worden sei und die Einhaltung der Auslösewerte für die Lärmsanierung (vgl. Kapitel 2.2.3.4 und Tabelle 2) gewährleiste.
Im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des vorliegenden Lärmaktionsplanes – Teilplan Straße – wurde als Bürgeranregung der Maßnahmenvorschlag eines Tempolimits auf der A 5 eingebracht.
Gemäß den Richtlinien für straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) soll eine straßenverkehrliche Lärmschutzmaßnahme geeignet sein und mindestens eine Pegelminderung von 3 dB (A) am maßgeblichen Immissionsort erbringen (vgl. S. 186). Diese Vorgabe resultiert nicht zuletzt aus der Tatsache, dass eine Reduktion der Lärmimmissionen um weniger als 3 dB (A) vom Menschen nur begrenzt wahrgenommen werden kann.
Berechnungen gemäß 34. BImSchV (Berechnungsgrundlage VBUS) ergeben im Falle der Herabsetzung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h im Bereich der A 5 jedoch, dass die erforderliche Pegelreduktion nicht erreicht wird. Weitergehende Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit wären aufgrund der großen überregionalen Bedeutung der Autobahn A 5 bei der Abwägung mit anderen Belangen wie z. B. die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht verhältnismäßig.
Einer konkreten Umsetzung dieses Maßnahmenvorschlages stehen somit rechtliche Gründe entgegen.
Für hoch belastete Betroffene in diesem Bereich besteht allerdings die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung passiver Lärmschutzeinrichtungen (z. B. Lärmschutzfenster, Belüftungseinrichtungen) zu beantragen. Betroffene Bürger/-innen können Anträge zur Überprüfung auf evtl. vorhandene Ansprüche beim ASV Frankfurt stellen.
Die Bundesregierung hat mit Schreiben vom 25.06.2010 an das HMWVL die VLärmSchR 97 neu gefasst. Die Auslösewerte für die Lärmsanierung wurden dabei an Straßen in Baulast des Bundes um 3 dB (A) herabgesetzt. Die Herabsetzung der Auslösewerte kann im Bereich der A 5 in Frankfurt am Main u.U. dazu führen, dass weitere bislang nicht anspruchsberechtigte Eigentümer eine finanzielle Förderung für passive Lärmschutzeinrichtungen erhalten können.
Die Hessische Straßenbau- und Verkehrsverwaltung plant aufgrund der Neufassung eine umfassende und systematische Neubewertung im Rahmen der Lärmsanierung. Dem HLSV wurde hierzu eine Liste mit den aus Sicht der Lärmaktionsplanung prioritär zu untersuchenden Straßenabschnitten übermittelt. Gegenstand der übermittelten Liste ist auch die A 5 im Bereich Frankfurt-Griesheim und Frankfurt-Goldstein.
Bei der nächsten turnusmäßigen Deckenerneuerung werden nach Auskunft des ASV Frankfurt die Voraussetzungen für den Einbau eines lärmoptimierten Deckenbelages (u. a. Überschreitung der maßgeblichen Auslösewerte für die Lärmsanierung und Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Kosten und Wirtschaftlichkeit) überprüft. Bei dem Einbau sollten daneben prinzipiell u. a. folgende Randbedingungen eingehalten werden:
• Der lärmarme Fahrbahnbelag muss immer über den gesamten Querschnitt eingebaut werden und
• die Länge der Baumaßnahme mit dem lärmarmen Fahrbahnbelag sollte sowohl aus bautechnischen als auch aus Gründen der Lärmreduzierung mindestens 500 m betragen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, sieht der Straßenbaulastträger den Einbau eines lärmoptimierten Deckenbelages vor.
Weitere Informationen über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de www.rp-darmstadt.hessen.de