Einführung einer Altersmitgliedschaft

Für unsere Altmitglieder mit mindestens 10- jähriger Zugehörigkeit zum Verband Wohneigentum, die ihr Hausgrundstück übergeben oder veräusern, wird eine eingeschränkte Mitgliedschaft mit einem Mitgliedsbeitrag von 50 Prozent des gültigen Beitrags, ausschließlich bezogen auf die Leistungen der Siedlergemeinschaft Hüfingen ermöglicht. Der Bezug der Verbandszeitschrift wird über die örtliche SG sichergestellt. Eine Mitgliedschaft in der Sterbegeldgemeinschaft bleibt ebenfalls erhalten, sofern weiterhin die Sterbegeldbeiträge bezahlt werden. Die Mitgliedschaft im Deutschen Siedlerbund mit allen sonstigen Rechten und Pflichten, insbesondere auch der Mitgliedschaft in der Gruppenversicherung, wird gekündigt und erlischt zum vorgesehenen Termin.

Wenn für Sie eine Mitgliedsänderung bei der Siedlergemeinschaft Hüfingen in frage kommen sollte, können sie sich gerne an die Vorstandschaft wenden.


Sollten zusätzliche Gruppenversicherungen bestehen,zb. Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung usw, sollte man sich perönlich mit der zuständigen Versicherung in Verbindung setzen.


Baden Württemberg e.V.
Steinhäuserstr.1
76135 Karlsruhe
Tel.0721-981620

Formulare kann man als PDF-Datei unter herunterladen.

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