Sterbegeldkasse/Sterbegeldeinzug

Sehr geehrte Mitglieder,
um eine vereinfachte Abwicklung unserer internen Sterbegeldkasse auch in Zukunft zu gewährleisten, haben die Mitglieder an der letzten Jahreshauptversammlung am 8. März 2013 einstimmig beschlossen, dass die zu zahlenden Sterbegeldbeiträge zweimal im Jahr per Einzugsverfahren erhoben werden. Kassierer Johannes Stenger hat alle Mitglieder, die bisher freiwilli Sterbegeld bezahlt haben, schriftlich informiert.
Einwendungen gegen die Abbuchung vom Konto können innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Schreibens schriftlich eingereicht werden. In diesem Fall wird kein Beitrag mehr eingezogen und die bisherige Mitgliedschaft in der Sterbegeldkasse erlischt. Bisher bezahlte Beiträge können leider nicht zurückerstattet werden, da sie ja bereits im Umlageverfahren an berechtigte Mitglieder ausbezahlt wurden.

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