§ 5

Satzung des Vereins
Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997
mit Änderung vom 11.06.2004
und Änderung vom 03.06.2016

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.

2. Austritt
Dieser kann per Ende des Kalenderjahres erfolgen. Er ist schriftlich bis zum 30. Juni des Kalenderjahres dem Vorstand des Vereines zu erklären.

3. Ausschluss
Bei Verstößen gegen die Satzung kann die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit den Ausschluss von Mitgliedern beschließen.

Ausschlussgründe sind besonders dann gegeben, wenn das Mitglied seine Pflichten schuldhaft verletzt und sein Verhalten trotz Abmahnung nicht ändert, sowie mehr als 8 Monate seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Einen Antrag auf Ausschluss kann jedes Mitglied bzw. der Vorstand stellen.

Dem vom Ausschlussantrag betroffenen Mitglied ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Vorstand zu gewähren. Die Entscheidung des Vorstandes ist dem betroffenen Mitglied des Vereines und dem Antragsteller unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluß kann das Mitglied innerhalb eines Monats beim Vorstand des Vereines Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig. Bis zu dieser endgültigen Entscheidung ruhen die Rechte und Pflichten des Mitgliedes.

4. Streichung
Bei Zahlungsverzug über den Zeitraum eines Jahres endet die Mitgliedschaft auf Beschluss des Vorstandes.

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