§ 14

Satzung des Vereins
Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997
mit Änderung vom 11.06.2004
und Änderung vom 03.06.2016

§ 14 Auflösung des Vereins

1. Der Verein kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verband Wohneigentum Sachsen e.V. - Landesverband für Siedler, Haus- und Wohneigentümer, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

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