§ 12

Satzung des Vereins
Siedlung "An der Windmühle" Dresden-Niedersedlitz e.V.

Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.09.1997
mit Änderung vom 11.06.2004
und Änderung vom 03.06.2016

§ 12 Kassenführung

1. Der Kassenwart verwaltet die Konten sowie das Vermögen des Vereins als Wert und regelt Verbindlichkeiten und Forderungen an den Verein. Auszahlungen sind nur auf Beschlußfassung des Vorstandes vorzunehmen.